Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
35. Heft: 45 Jahre, 1910 - 1955.1955
Seite: 211
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eid, übertrugen auf ihn ihre Güter — dafür nahm er die Lasten ab
und gab ihnen gegen gewisse Leistungen und Abgaben die Güter
zur vollen Nutznießung zurück.

Das Anwesen der freien Bauern war eine „terra censilis" geworden
, doch war ihre Abgabe kein Zins, sondern eine vertragliche
Leistung. Je nach der Größe ihres Anwesens bezahlten sie einmalig
1 bis 3 Pfund Silber, fronden im Jahr drei Tage mit dem Pflug, stellten
Schnitter und halfen im Heuet und in der Ernte laden und abladen
; sie halfen auch bei der Weinlese und führten Holz. Ursprünglich
war ihr Gut unverkäuflich, doch später nicht mehr364).

In Schwarzach wurde 1280 ein freies Gut, das aus einem Hof mit
Gebäuden und 8 und 3/4 Jeuch Ackerfeld bestand, um 11 Pfund Straßburger
Pfennige weniger eine Unze verkauft — ein Jeuch war ein
Feldstück, das man mit einem Joch Ochsen oder einem Gespann
Pferde bebauen konnte. Ein anderes „eigentümliches" Gut in Balzhofen
bestand aus 5 Dungäckern, die jährlich gedüngt und angebaut
wurden, und aus 14 Brachäckern, die nur alle zwei Jahre angebaut
wurden, und aus 4 Matten'"5).

Den dritten Stand bildeten die Unfreien, die weit in der Überzahl
waren. Nach den ,,leges barbarorum" waren sie ursprünglich Sklaven
ohne jedes Recht, die man wie eine Ware kaufte und verkaufte. Ihr
Los wurde ohne Zweifel durch den Einfluß der Kirche wesentlich
besser. Sie wurden unter dem „Krummstab" die „Hofmänner" und
hatten als Angehörige eines Hofgutes Anteil am Hofrecht. Man
nannte sie auch „Friedmänner", weil sie durch das Hofrecht gefriedet
und geschützt waren. Weil die Höfe zum Großgrundbesitz der
Abtei gehörten, waren sie die Leibeigenen des Abtes, die Gotteshausleute
oder die Schwarzacher St.-Peters-Leute, die mit dem 14. Lebensjahr
dem Gotteshaus schwuren, „ihm hold und treu zu sein und in
allen Geboten und Verboten zu gehorsamen". Ihre Stellung ergab
sich aus ihrem Verhältnis zum klösterlichen Dinghof, dem auch sie
sich ehedem freiwillig angeschlossen hatten366).

Der D i n g h o f wurde „villa" genannt, hieß aber auch Fron-, Sei-,
Sal-, Sadel- oder Sedelhof und bildete eine geschlossene Organisation
nach den Regeln des „capitulare de villis" von Karl dem Großen.
Das Hauptgebäude, wo der Hofmeier wohnte, war das Herrenhaus,
die „casa dominica" oder kurz „domus" genannt; es war aus Stein
gebaut und zunächst mit Schindeln gedeckt. Der Hofmeier heißt im

]i) Vgl. Hertzog, Rechts- und Wirtschaftsgeschichte von Mauersmünster, 1888.

i5) Schwarzacher Salbücher.

6) Gallus Wagner, Schwarzacher Chronik, I.

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