Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
35. Heft: 45 Jahre, 1910 - 1955.1955
Seite: 212
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Kapitulare der „Villicus" (Verwalter), war fronfrei und hatte als
Entgelt eine Hube von mittlerer Größe und Güte.

Außer dem Hauptgebäude gehörte zum Dinghof eine Reihe von
Nebengebäuden, aus Holz gebaut und mit Stroh gedeckt — so das
Gesindehaus, wo ursprünglich die Bauern, Pflüger, Hirten und Handwerker
wohnten —, das Frauenhaus, das sogenannte Gynäcee, das
aber bereits im 12. Jahrhundert nicht mehr genannt wurde —, dann
die Ställe, Scheunen, Speicher, Werkzeugkammern, wo auch die
Maße und Gewichte aufbewahrt wurden —, ferner die Küche, das
Backhaus, das Trotthaus, die Handwerkerbuden und das „Strohhüs"
(Abort). — Zum Hof gehörte immer ein Weier, bisweilen auch eine
Kapelle, das Eigenkirchlein. — Das ganze Anwesen war mit Zäunen
oder Trockenmauern eingefriedigt. Der ,,hohwarth" endlich war der
Hofhund, der jede Nacht seine Rundgänge machte367).

In der zweiten Phase gestaltete sich an den Dinghöfen vieles
wesentlich anders. Die Hofmänner erhielten innerhalb der Feldmark
des Dinghofes durch Verpachtung Parzellen zugewiesen; das waren
die Huben, die Hofmänner wurden Huber. Zu einer Hube gehörten
etwa 35 Äcker zu je 25 bis 35 Ar (100 qm). Als die Hube erblich
wurde, war sie ein „mansus tributarius" (Zinsgut). Zunächst waren
zwar die Huber frei von Abgaben, um so größer waren ihre Dienste;
sie halfen an drei Tagen in der Woche mit im Feld des Dinghofes,
ferner beim Dreschen, Keltern, Misten, Holzmachen, Kochen, Backen
und Brauen; sie fuhren für den Dinghof auf den Markt, machten
Häge, hielten Wache am Stock (Gefängnis) und reinigten den Abtritt
. Unter diesen vielseitigen Verpflichtungen wurde der Betrieb
der Eigenhube fast zur Unmöglichkeit, andererseits war durch die
Gleichgültigkeit und Nachlässigkeit vieler Leibeigenen der Dinghof
gefährdet388).

Die große Wandlung brachte das Jahr 1117. Abt Anselm I. von
Mauersmünster stellte ,,nach sorgfältiger Beratung mit den benachbarten
Mitbrüdern", den Äbten von Neuweiler, Surburg und
Schwarzach, die berühmte „Charta Anselmi" auf, die auch Schwarzach
übernahm: „Der dreitägige Frondienst sei also umgewandelt, daß hin-
füro so viel als an Census entrichtet wird und für den Dienst bezahlt
werde369)." Diese Zensus oder Reallasten bestanden im Schwarzacher
Territorium in Abgaben von 4 Schilling 2 Pfennig (etwa 160 Pfennig)
auf Martini und 32 Dachsparren als Zins; ferner waren auf den

3C7) Vgl. Hertzog, Rechts- und Wirtschaftsverfassung von Mauersmünster.
368) Vgl. Hertzog, Die Rechts- und, Wirtschaftsgeschichte von Mauersmünster.
3ts) Ebenda.

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