Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
35. Heft: 45 Jahre, 1910 - 1955.1955
Seite: 232
(PDF, 63 MB)
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radezu mißhandelte Abt Caspar Brunner in seinen Lehensbrief für
den Schaffner David Hof mann das Diktat von Baden aufgenommen:
„wir tun es, weil er mit großer Müh, Fleiß und Arbeit des Gotteshauses
Recht und Freiheit gehandhabt, das Verfallene restauriert,
Gefäll und Einkommen gebessert und nützlich administriert, Hausund
Hofgesinde in löblicher Zucht und Ordnung gehalten und in
Sonderheit sich aufrecht und redlich erwiesen"422).

Unter Mithilfe des Schaffners kam 1582 jene Landschatzung zustande
, die in allen diesrheinischen Klosterdörfern so große Erbitterung
hervorgerufen hat. Es war kein Bittgesuch, sondern eine
Anklage, wenn die mutigen Schultheißen nach Baden schrieben:
„nicht nur die liegenden Güter sind in der Schätzung gesteigert
worden, sondern auch das Silbergeschirr und die fahrende Habe;
jedes Stück Vieh sei um 5 Gulden veranschlagt worden, obwohl sie
zergänglich seien; manchem Hintersassen seien 8, 10 und 12 Stück
Rindvieh veranschlagt worden, die ihm schon abgegangen seien;
sogar Weidpferde seien in Schätzung gelegt worden". Sechs Jahre
später baten die Schultheißen um Milderung der badischen Steuern
und Fronden, ,,da so alle mit Weib und Kind ins elendt gerathen
müssen; darumb möge man die hintersassen als des closters unter-
thanen by irem alten herkommen unbedrängt St.-Peters-Leute bleiben
lassen". Noch schwieg man in Baden, da schrieben die Schultheißen
zum drittenmal und erklärten: „man werde solange die badische
Huldigung verweigern, bis den Klagen abgeholfen sei". Nun
endlich hat Markgraf Fortunat den Veit Hoffarth abgesetzt, und der
neue Schaffner Balthasar Rebstein nahm eine neue Schätzung vor
nach dem Vermögen jedes einzelnen, wobei ihm der Untervogt Ägidi
Stemler von Hügelsheim, der Schultheiß Hans Seyfrieden und die
Schöffen Michel Stranzen, Jakob Silberrath und Claus Burckhard
von Schwarzach behilflich waren423).

Der Schaffner Michael Düßling wird unter den Landesabgeordneten
genannt, die 1631 für die markgräflichen Untertanen die monatliche
Kriegskontribution von tausend Gulden an Ihro Kaiserliche
Majestät und für den Commis Früchte und Wein ab den Speichern
als hohe Notdurft beschlossen haben424).

In dem Bestallungsbrief des Klosterschaffners Hans Jakob Fritz
von 1652 werden aufgezählt „als Landesfürstliche Schutz- und Schirm-,
auch Casten vogteyliche gerechtigkeyten das ius gladii, die Anwen-

'") Ebenda, Beilage 27.

4!s) Schwarzadier Urkunden, Nr. 231 und 232.
«*j Badisch-Durlachische Prozeßschrilt, Beilage 48.

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