Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
36. Heft.1956
Seite: 90
(PDF, 67 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1956/0092
Kinderlehre. Vikar Schuster aber erscheinen 1775 vier Stunden täglichen Unterrichts
neben Versehung von Tutschfelden und Wagenstadt zu viel, er möchte
wegen der von den beiden Pfarrerssöhnen verursachten Unruhe und Störung in
Tutschfelden wohnen.

Pfarrer Mörstadt ersucht 1765 um Zustellung von 30 Klafter Brennholz, die
Gemeinde Broggingen bewilligt ihm 20 Klafter. Am 15. April 1785 ist die Meinung,
es könnten zu 15 Klafter noch 100 Wellen Reisig verabfolgt werden. Und am
26. August 1796 hielt man 12 Klafter und 100 Wellen für ausreichend; sollte der
Pfarrer damit nicht auskommen, ist ihm die Gemeinde weitere 3 Klafter schuldig,
wovon er aber keines verkaufen darf.

Die Gefälle zu Broggingen betrugen im Jahre 1808: Bodenzinse: Geld 5 fl.
22 kr., Roggen, Haber, Wein; Landacht oder Nachzeig: von 2 Äckern 2 Sester
2 Viertel Roggen oder Haber; Rauchhühnergeld: 19 fl. 12 kr.; Zehntrenten: der
große Zehnte, bestehend in Weizen, Roggen, Gerste, Haber und Wein; Heuzehnte;
der kleine Zehnte, bestehend in Hanf, Flachs, Erbsen, Linsen, Ackerbohnen, Welschkorn
, Lewat, Magsamen, Kraut, Rüben, Obst, Nüsse. Lasten: Baukosten, Besoldung
des Pfarrers: Geld 50 fl., Weizen, Roggen, Gerste, Wein, dem Schullehrer:
Geld 8 fl. 20 kr., Wein.

Vor Einführung der neuen Lehre war Tutschfelden Filial von Wagenstadt
. Markgraf Ernst (1515—1553) hat noch den Untertanen zu Tutschfelden
befohlen, in die Pfarrei von Broggingen zu gehen, da der Pfarrer zu Wagenstadt
sich bereits verehelicht hatte, und hat die acht Gült vom Hof zu Tutschfelden,
die dem Pfarrer zu Wagenstadt zur Kompetenz gedient, mit Verbot belegt. Dem
Pfarrer wird die Weisung gegeben, von der Pfarrei abzustehen oder zu permutieren
(tauschen), der kleine Zehnte zu Tutschfelden wird dem Pfarrer zu Wagenstadt
„aufgerichtet". Auf den Protest vom 22. Juli 1558 wegen Einbehaltung des zu
Wagenstadt gehörigen Tutschfelder kleinen Zehnten durch die Lahrer Beamten
ersuchen Räte und Landschreiber der Markgrafschafb Hachberg die Amtleute zu
Lahr am 29. Juli 1558, den Wagenstadter Pfarrer zu veranlassen, daß er dem
Pfarrer zu Broggingen den Tutschfelder kleinen Zehnten für seine Mühewaltung
daselbst ganz oder teilweise überlasse. Wegen dieses kleinen Zehnten ergingen
weitere Schreiben in den Jahren 1559, 1576, 1584. Am 27. Februar 1585 wurde
berichtet, den kleinen Zehnten an Hanf und Rüben habe der Pfarrer von Wagenstadt
auf den Äckern zu Tutschfelden verderben und verfaulen lassen, statt ihn
zusammentragen zu lassen. Er sollte jede Woche eine Predigt und Kinderlehre
halten, was er aber nur auf Befehl seiner Oberen tun werde, wie er erklärte.
Wegen des Weinzehnten erfolgten Schreiben in den Jahren 1591, 1592, 1593, 1607.
Am 15. Juli 1591 wird berichtet, die Tutschfelder reichten den Weinzehnten in
Träubeln in Bottichen, Zubern und Fässern.

Im Visitationsprotokoll vom Jahre 1560 heißt es, daß Broggingen seine Filial
Tutschfelden wieder an Wagenstadt zurückgeben konnte, da auch hier das Evangelium
eingerichtet worden war. Nach einer Urkunde von 1568 gehörten die von
Tutschfelden in die Pfarrei Wagenstadt, lebend und tot, denn zu Tutschfelden sei
kein Pfarrer und keine Stiftung. Nach den Visitationsberichten vom Jahre 1669

90


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1956/0092