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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
36. Heft.1956
Seite: 99
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heim, Münchweier, Kappel, Orschweier, Wallburg, Münstertal und
Dörlinbach gemeinschaftlich gewesenen sogenannten Ettenheimer
Genossenwalds zustande gekommenen Abteilung.

Von ältesten Zeiten her war der sogenannte Ettenheimer Genossenwald
ein gemeinschaftliches unzertrenntes Eigentum der Stadt Euenheim
mit Ettenheimweiler, des Klosters Ettenheimmünster und der
Gemeinden Grafenhausen, Ringsheim, Altdorf, Münchweier, Kappel,
Orschweier, Wallburg, Münstertal und Dörlinbach. Die Stadt Euenheim
nannte sich die Obergenossenschaft; sie hatte das ausschliefsende
Vorrecht, einen Waldmeister aus ihrer Mitte zu wählen, Forst-
und Waldordnungen zu geben, durch ihren Waldmeister alle Holzanweisungen
vornehmen zu lassen, Forst- und Waldfrevelgerichte
abzuhalten, auf die Erhaltung des Waldganzen zu wachen und die
Waldrechnungen zu führen. Das Kloster Ettenheimmünster, in welche
Rechte nun gnädigste Herrschaft durch die Acquisition desselben
getreten ist, nannte sich Freigenossen; es erhielt alle seine sehr beträchtlichen
Holzbedürfnisse aus diesem Genossen-Wald, sandte
jederzeit einen Deputierten zu den Forst- und Frevelgerichten und
gab seine Beistimmung zu den Wald- und Forstordnungen. — Die
Gemeinden Grafenhausen, Altdorf, Ringsheim, Münchweier, Kappel,
Orschweier, Wallburg, Münstertal und Dörlinbach wurden Mitgenossen
genannt und erhielten ebenfalls alle ihre Holzbedürfnisse
gegen eine gewisse Stocklassung unentgeltlich aus diesem Wald.

Obzwar schon der Wald eine sehr beträchtliche Größe von 7254
Unterländer Morgen, 2 Viertel und 12 Ruten enthält, so bewirkte
doch die gemeinschaftliche Benutzungsart desselben, wo vormals
die Holzbedürfnisse nicht bestimmt gewesen, sondern jeder nach
Gutdünken forderte und erhielt, was er nur bei unwirtschaftlichem
Holzverbrauch nötig zu haben glaubte, beinahe das vollkommene
Verderben desselben.

Erst in den letzten Zeiten der vorigen Landesregierung wurde dieser
übelstand ernstlich eingesehen und das Gabholz eines Genossen
auf 2 Klafter reguliert und vermindert. Diese Gabholzverminderung
war aber doch nicht hinlänglich, um den Wald von seinem sich
immer mehr nahenden vollkommenen Abgang zu retten, da bei fortgesetzter
Gemeinschaft unter so vielen Gemeinden bei dem immer
fühlbarer werdenden Holzmangel und bei den sehr gestiegenen Holzpreisen
, wodurch die Holzfrevel sich ins Unendliche vermehrten,
alle nützlichen Anstalten und Verordnungen unkräftig und zwecklos
wurden.

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