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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
36. Heft.1956
Seite: 100
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1956/0102
Bei dem Anfall der Bischöflich-Straßburgischen Lande an das nun
Großherzogliche Haus Baden war dies gleich eine der ersten Regierungssorgen
, diesen dem Umfang nach so beträchtlichen Wald durch
Trennung der bisherigen Genossenschaft wiederum in bessere Aufnahme
zu bringen, wozu die damalige Regierungskommission in
Gengenbach Einleitungen zu treffen angewiesen wurde.

Mehrere Umstände, nämlich die unbestimmten Gerechtsame gnädigster Herrschaft
namens des Klosters Ettenheimmünster und hauptsächlich die Schwierigkeit
, ein so lange bestandenes gemeinschaftliches Eigentum unter so vielen Teilhabern
, wovon viele von den Unordnungen Nutzen gezogen, zu trennen, verzögerten
die Ausführung einer wirklichen Abteilung, bis endlich von dem Großherzoglichen
Hofratskollegium, 2. Senat, zu Karlsruhe per Decretum vom 17. April
1806 Nr. 4587 mir, dem Kammerherrn und Oberforstmeister des Oberforstamtes
Mahlberg, Karl Ludwig Schilling von Canstadt, der gnädigste Auftrag
erteilt worden ist, diese Abteilung zu bewirken und bestens zu besorgen, welche
auch, wie an unten gesetztem Datum zu ersehen, nach überwundenen unendlichen
Schwierigkeiten in der Zeitfrist eines Jahres zur allerseitigen Zufriedenheit vollkommen
zustande gebracht und beendigt worden ist. Es wurden nämlich zu diesem
Ende mit den hierzu abgeordneten und mit gehörigen, von wenigstens 2k der
Bürgerschaft unterzeichneten Vollmachten, welche den Akten angeheftet sind,
legitimierten Deputierten nach ebenfalls angeschlossenen Protokollen

unterm 11. Juli 1806 unterm 20. Okt. 1806 unterm 4. Jan. 1807

weitläufige Unterhandlungen gepflogen, wobei es mir, dem Kommissarius, durch
unermüdliche Anstrengungen und nicht ohne manche Unannehmlichkeiten, wie es
bei dergleichen Trennungen, wo jeder Teil das Beste zu erhalten wünschet, zu
geschehen pflegt, auch durch Vorlegung der triftigsten Gründe und verschiedener
Vergleichsvorschläge doch gelungen ist, die fragliche Waldabteilung zur Zufriedenheit
aller Partizipanten zu erzielen.

Man brachte nämlich die Sache dahin, daß man mit den unterzeichneten Deputierten
über nachstehende Artikel gütlich übereingekommen ist:

1. Der ganze Wald sei anzunehmen, als wenn er aus 2146,:,2 Teilen oder Aktien
bestünde. Davon sollen erhalten:

a) Gnädigste Herrschaft für die Gerechtsame des Klosters Ettenheimmünster
. . ...............154 Akt.

b) Die Stadt Ettenheim samt Ettenheimweiler nach Verhältnis
der Bürgerschaft und mit Inbegriff größeren Anteils für die obergenossenschaftlichen
Rechte, auch mit Abzug einiger Entschädigung
für die Gemeinden Grafenhausen und Ringsheim wegen der entfernten
Walddistrikte .............585

c) Grafenhausen nach Verhältnis der Bürgerschaft und mit einer
Zubuße wegen der ihr entfernt zugeteilten Walddistrikte . . . 231V2 ,,

d) Ringsheim nach Verhältnis der Bürgerschaft und mit einer Zubuße
wegen des ihr ebenfalls entfernt zugeteilten Waldes . . . 226 ,,

19. Juli 1806
16. Aug. 1806

20. Sept. 1806
25. Sept. 1806

7. Nov. 1806

10. Dez. 1806

21. Dez. 1806

23. Dez. 1806

7. Jan. 1807

14. Febr. 1807

10. März 1807

11. April 1807

Übertrag: 1196'/s Akt.

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