Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
36. Heft.1956
Seite: 114
(PDF, 67 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1956/0116
begegnet allgemeinerem Interesse. Als Reichstagsabgeordneter des
Zentrums und Freund Windthorsts trat er bei den Verhandlungen
über den Zolltarif in den Jahren 1878/79 führend hervor. Nach ihm
ist die sogenannte Franckensteinsche Klausel benannt. Sie war ein
außerordentliches Zugeständnis an die föderativen Bestrebungen des
Zentrums; denn sie durchkreuzte Bismarcks Plan, das Reich finanziell
selbständig zu machen. Nach ihr sollten die Einnahmen des Reichs
aus den Zöllen und Verbrauchssteuern, soweit sie die Summe von
130 Millionen Mark überschritten, den Einzelstaaten zukommen.

Einen Pächter fand Georg Arbogast von Franckenstein in Rentamtmann
Schuck selbst. Mit ihm schloß er am 10. Oktober 1850 folgenden
Vertrag. Von der Auffassung ausgehend, daß das Gut „sich
aus sich selbst bilden müsse", überließ er Schuck den noch stehenden
Rittenen-Wald (158 Morgen) zur Ausstockung, Kultivierung und
Erstellung des Meiereihofes zum Anschlag von 7000 Gulden, ferner
die rückständigen Pachtgefälle aus früheren Jahren einschließlich
1849 im Betrag von 23 705 Gulden. Dafür übernahm der Pächter die
Kultivierungs- und Baukosten. Der Voranschlag überstieg den früheren
um das Mehrfache und lautete jetzt auf 35 873 Gulden. Außerdem
erhielt Schuck das schon längst kultivierte Gelände, das Neufeld
(101 Morgen), das vereinigte Waldackergut (36 Morgen) und
das Herrenwäldele (11 Morgen) in Pacht. Der Bau des Hofes sollte
nach dem Plan des Offenburger Bezirksbaumeisters Weber ausgeführt
werden und Ende 1855 fertiggestellt sein. Die Pachtzeit betrug
27 Jahre und lief am 1. Januar 1851 an. Die ersten beiden Jahre sollten
Freijahre sein. 1853—1862 sollte Schuck jährlich eine Pachtsumme
von 900 Gulden entrichten, 1863—1872 je 1200 und 1873 bis
1877 je 1500 Gulden. Die Staats- und Gemeindesteuern trug die Herrschaft
. Sie stellte dem Pächter bis zur Vollendung des Baues ihre
Zehntscheuer in Niederschopfheim zur Verfügung. Im Falle des Ablebens
von Schuck sollte dessen Sohn in die Vertragsbedingungen
eintreten.

Die Person Jakob Schucks rückte in den folgenden Jahren in ein
sehr ungünstiges Licht. Die Herrschaft war mit seiner Amtsführung
unzufrieden. Wie aus dem Pachtvertrag hervorgeht, hatte er die
Pachtgefälle lässig eingezogen. Freiherr v. Franckenstein hoffte jetzt,
auf diese Weise in deren Besitz zu kommen; denn ihre Einziehung
lag nun im eigenen Interesse des Pächters. Nachdem die Bezirks-
forstei Ichenheim die Genehmigung zur Ausstockung erteilt hatte,
schritt man zu dem provisorischen Bau eines Wohnhauses, einer

114


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1956/0116