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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
36. Heft.1956
Seite: 194
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Nach der früher getroffenen Abmachung sollte der unterliegende
Teil für diese Unkosten aufkommen; trotzdem hielt man sich jetzt
an den Deichmüller, und daß dieser bezahlte, zeigt die den Akten
beigeheftete Quittung des damaligen Kronenwirts Friedrich Huber.
Doch die Gemeindeverwaltung Oberachern ließ sich auch durch das
Gutachten Tullas nicht zum Einverständnis bewegen und ergriff
gegen die Entscheidung des Oberamts Rekurs beim Hofgericht in
Rastatt. Sie hatte hierzu auch die übrigen am Mühlbach bis nach
Stollhofen gelegenen Müller zu ihrem Einspruch gewonnen.

Eine Volksbefragung in kleinem Maßstab!

Das Großherzogliche Hofgericht in Rastatt erklärte jedoch, daß
diese Angelegenheit kein Gegenstand des Rechts und folglich auch
zur Verhandlung und Entscheidung im Rechtswege nicht geeignet
und daher die Beschwerde der Gemeinde Oberachern nicht zur Vorlage
an das Hofgericht, sondern an die Großherzogliche Regierung
in Freiburg geeignet sei. Bevor die neuerliche Entscheidung von
Freiburg gefällt war, wurde dem Deichmüller jegliche Bauführung
untersagt; doch drängte das Oberamt Offenburg energisch auf ein endgültiges
Urteil. Es ordnete auch an, festzustellen, ob die Beschwerde
nur das Werk von wenigen Bürgern oder aber der Wille von wenigstens
zwei Dritteln der Bürgerschaft sei. Die Vogtei Achern wurde
beauftragt, jeden Bürger von Oberachern einzeln zu befragen:

1. ob ihm der oberamtliche Beschluß, dem Deichmüller den Bau zu
gestatten, bekannt sei;

2. ob mit seinem Wissen und Willen eine Beschwerde dagegen
geführt worden sei, und

3. ob er im Verneinungsfalle damit einverstanden sei, eine Beschwerde
zu führen.

Diese kleine Volksbefragung ergab, daß 25 Bürger von den Vorgängen
Bescheid wußten und sie billigten; dagegen gaben 84 Bürger
an, daß sie von dem oberamtlichen Beschluß nichts gewußt hätten
und auch nicht gegen das Bauvorhaben seien.

Hierauf richtete das Oberamt Offenburg ein ebenso umfangreiches
wie energisches Schreiben an die vorgesetzte Behörde in Freiburg
und wies darauf hin, daß alles, was von willkürlicher Wasserspannung
und von Schäden, welche die unterhalb am Mühlbach liegenden
Mühlen und Plaueln zu befürchten hätten, völlig aus der Luft'gegriffen
sei. Sodann zieh man den Bürgermeister Huber des Eigen-

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