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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
36. Heft.1956
Seite: 220
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bekannt, auch nicht, wo und wann seine forstliche Ausbildung vor
sich ging und wie lange er diesen Dienst versah. Im Hofratsprotokoll
vom 18. März 1732 wird einmal ein Bericht von Rieds an Serenissimus
erwähnt, der sich mit den schon seit 1726 währenden Grenz-
und Markungsberichtigungen (,,Auslochung") in der Landvogtei
Ortenau befaßt. In gleicher Sache verantwortete sich von Ried zu
Nesselried auf eine Beschwerde des Stifts Frauenhaus in Straßburg
wegen des stiftischen Holchenwaldes, wobei er sich auf die hochfürstliche
Forstordnung bezog und erklärte, nichts anderes getan zu
haben, als wozu ihn sein Eid und Pflichten angewiesen hätten.

Die 1731 festgelegte Baden-Badener Instruktion für einen jeweiligen
Forstmeister schreibt vor, daß dieser Beamte katholischen
Glaubens sein müsse und möglichst täglich die heilige Messe besuchen
, wie sich auch eines christlichen, frommen, nüchternen und
bescheidenen Wandels befleißigen solle, um damit den unter ihm
stehenden Oberjägern und Forstbediensteten mit gutem Exempel
jederzeit voranzugehen. Seinen Vorgesetzten, dem Oberstjägermeister
und Oberforstmeister, solle er die geziemende Hochachtung
darbringen. Es lag dem Forstmeister außerdem ob, das fürstliche
Waldzeichen zu verwahren und das Holländer Holz, Bau- und Brennholz
auszuzeichnen und anzuweisen. Alle acht oder vierzehn Tage
hatte er am Forsttag teilzunehmen beim Oberforstmeister und da
die Protokolle über Forstfrevel usw. anzubringen. Im übrigen galt
für den Forstmeister damals noch die Forstordnung von 1686 mit
ihren Einzelheiten. Als Forstmeister der Landvogtei hatte Ludwig
Anton von Ried an Besoldung 200 fl., für 3 Pferde 150 fl., 2 Diener
150 fl. und für die Tafel eine Zulage von 150 fl. Ferner standen ihm
zwei Portionen Jagd-Accidentien zu, weil ihm auch teilweise die
Aufsicht über das Jagd-Inventar und die Herrschaftshunde übertragen
war.

Unterm 21. März 1732 belehnte Markgraf Ludwig Georg von Baden-
Baden seinen Forstmeister Ludwig Anton von Ried, Hauptmann im
Schwäbisch-Fürstenbergschen Kreisregiment, mit dem sogenannten
Winterthurischen Lehen (vorher im Besitz der von Schauenburg und
Varnbüler) zu Sand bei Offenburg21), das zwei Hofstätten,
2 Hausplätze, 71 Jauchert 2% Viertel Äcker, 30 Tauen 2 Viertel
Matten und 4 Jauchert 2 Viertel Wald umfaßte.

Aus der Erbmasse seiner 1739 verstorbenen Stief-Großmutter22)

S1) Urkunde im Lehen- und -Adelsarchiv des Generallandesarchivs Karlsruhe, Abt. 44, Nr. 3731.

Helene Barbara Grünlinger, geborene von Bodeck und Ellgau, starb am 12. Juli 1739 auf ihrem
Witwensitz zu Durbach. Bei ihrem Begräbnis entstand der hohe Kostenaufwand von 169 fl. 14V2 kr. für
Zehrung, Fleisch, Wachs, Unschlittlichter u. a. (Generallandesarchiv Karlsruhe, Abt. 229/20485.)

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