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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
36. Heft.1956
Seite: 231
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1956/0233
1766 übernahm es Joseph von Ried, die noch nicht vorhandene
kaiserliche Konfirmation des Vergleiches zwischen der Ritterschaft
Ortenau und dem Haus Baden von 1755 wegen des ius collectandi
nachträglich herbeizuführen, auch 1774 bei den Verhandlungen wegen
der Dominialsteuer-Ablösung auf den ritterschaftlichen Besitzungen
wurde das Ansehen von Exzellenz von Ried in die Waagschale geworfen
.

Für seine von seinem Vater 1764 ererbten Güter bei Durbach
setzte Joseph von Ried 1766 bei der Badischen Herrschaft durch, daß
seine Meier auf den Höfen nicht „praegraviert" werden sollten, worauf
die Einguartierung von Soldaten zurückgezogen wurde.

Schon in den 1760 er Jahren besaß Exzellenz die in der Oberlausitz
gelegenen drei Herrschaften Ratibor, Quoos und Bornitz, über deren
Erwerb keine Nachrichten vorliegen. Vielleicht sind sie ihm für
seine militärischen Verdienste im Siebenjährigen Krieg zugeteilt

und im Besitz vielen Vertrauens seines Hofes, der ihn 1765 zur Werbungsdirektion und nebenbei mit
Aufträgen der Obacht auf die Traktaten des Badischen Erbvergleichs nach Offenburg sandte. Dieser
war aber bei seiner Ankunft schon abgeschlossen.

Der General, aus inniger Verehrung für unseren Markgrafen, wie aus echter Pflicht für den Kaiserlichen
Hof, machte kräftige Gegenvorstellungen gegen anfängliche Projekte, die eine nach Umständen
zu unternehmende Besetzung des Mahlbergischen bezielten. Er erhielt zur Antwort, daß sein Bericht
Beifall gefunden habe.

Er war es, der auch der Markgräfin die wieder angeknüpfte Korrespondenz mit Maria Theresia
anriet. Sein bedeutendes Landgut im Amt Staufenberg hat er sehr verbessert."

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