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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
37. Heft.1957
Seite: 31
(PDF, 59 MB)
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einige Manuskripte und ältere Druckausgaben wird man der Disposition der
fürstlichen Bibliothek unterstellen. Die Mobilien der Schaffneien Steinbach, Ettlingen
und Pforzheim verbleiben der Disposition der fürstlichen Kammer.

Laut Sustentationsentwurf verbleiben dem Kloster an Grund undBoden
zur Benutzung der Krautgarten, ein kleiner Garten, mit Mauer umgeben, beide
zu 15 fl., der Weieracker 1 Morgen, an der Winterhalter Matt XA Morgen, der
Rotacker 5 V? Morgen, Winterhalter Acker 1J4 Morgen, Baumgarten Acker
1 Morgen, am Scheibenbuckel 5 Morgen, Scheibenbuckelacker 2 % Morgen, Drei-
kizacker 4 Vi Morgen — 20 Morgen, veranschlagt zu 80 fl. jährlich; Aumatt
25 Tauen, Augarten Matt 1 Tauen, Schönmatt 3 Tauen, Schlossermatt 4,2 Tauen,
Scheuermatt 2 Tauen, bei der Schlossermatt 2 Tauen, Eckweg am Klostergarten
1 Viertel = 37 Tauen, veranschlagt zu 302 fl. jährlich. Zur herrschaftlichen Disposition
aber stehen 51 Morgen 2Y> Viertel Grundstücke, 75 Tauen Wiesen,
129 Morgen Wald, 4 Hofgüter, die Liegenschaften der Schaffneien Steinbach,
Ettlingen und Pforzheim. Für den derzeitigen Bedarf des Klosters hat man
berechnet 120 Malter Dinkel 420 fl., 80 Malter Korn 360 fl., 40 Malter Haber
120 fl., 20 Malter Gerste 70 fl., 10 Malter Welschkorn 40 fl.; der Haber namentlich
für eine anständige Equipage für die Äbtissin, Gerste besonders für die Fastenzeit
, Welschkorn für Geflügel und Schweine. An Frucht waren am 27. April 1803
vorhanden: 41 Malter Weizen, 231 Malter Korn, 178 Malter Gerste, 534 Malter
Spelz, 100 Malter Haber, 95 Malter Welschkorn = 1179 Malter. Da die 20 Morgen
Ackerfeld weniger zum Fruchtbau als vielmehr zum Sommerfutter bestimmt
sind, so ist bei der Verpachtung der Zehnte an Stroh zur Abgabe an das Kloster
einzubedingen, das zu bekommen hat von Eberstein 400 Bosen, von Iffezheim
500, von Sandweier 500, Malsch 100, Oos 200 Bosen, Anschlag 120 fl. An Wein
könnten zunächst noch 18 bis 20 Fuder erforderlich sein. Dieser Bedarf wird sich
nach Absterben der Äbtissin und Verkleinerung des Konvents vermindern, und
so hat man die dem Kloster abzugebende Weinkompetenz auf 5 Fuder aus der
Rezeptur Baden, zu 180 fl. berechnet, festgesetzt. Auf die zunächst bevorstehenden
Jahre wird mittels der Disposition über den wirklichen Weinvorrat des
Klosters eine vorsorgliche Anstalt getroffen werden. An Wein sind am 28. April
1803 vorhanden 137 Fuder 6 Ohm, und zwar Zehntwein, Affentaler, Neuweierer,
Schafberger. Weil das Kloster ganz isoliert steht, so ist ihm erlaubt, einen Bäckerknecht
zu halten, der jedoch nur für den Bedarf des Klosters backen darf. Da
sich aber die Bäckerei in der Mühle befindet, wählt die Kommission einen Ausweg
und überläßt die Mühle dem Kloster auf unbestimmte Zeit in Pacht für
jährlich 100 fl. Das Kloster erhält also bei der dermaligen Anzahl und Beschaffenheit
des Personals Gärten zu 15 fl., Äcker zu 80 fl., Wiesen zu 302 fl., Frucht zu
1010 fl., Stroh zu 120 fl., Wein zu 480 fl., durch Pacht der Mahlmühle 100 fl.,
der Äbtissin 1000 fl. Taschengeld, der Priorin 100 fl., der Subpriorin 50 fl. =
3257 fl., diese Summe von dem verwilligten Sustentationsfundum 15 300 fl. abgezogen
, ergibt 12 043 fl. bares Geld in die gemeinsame Haushaltung.

Anschließend wird die Summe berechnet, die herauskommt, wenn die Äbtissin,
M. Antonie Thekla, gestorben ist, wonach keine Äbtissin mehr gewählt wird, und

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