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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
37. Heft.1957
Seite: 145
(PDF, 59 MB)
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deren Konkurs den Stein ins Rollen gebracht hatte, 40 000 Gulden. Und Harter
hätte auch nicht mehr um diesen Preis aus freier Hand verkaufen können! Denn
das Ganturteil des Amts Wolfach vom 30. Januar 1853 ergab schließlich 163 423
Gulden vorläufige Gesamtschulden.

Die fürstenbergische Standesherrschaft blieb stiller Beobachter. Als am 2. Dezember
1851 ein Teil des Hofgutes im Schatzungswert von 38 300 Gulden versteigert
werden sollte, wurde „von niemand ein Angebot gemacht"; an der Versteigerung
nahmen einige Neugierige teil, „keine Kauflustigen". Die Donaueschinger
Verwaltung sah „eine Teilnahme an der Versteigerung für nutzlos an",
sie verlangte aber Berichterstattung. Doch als ihr berichtet wurde, daß beim —
erheblich späteren — zweiten Termin der endgültige Zuschlag erfolge, selbst wenn
der Schatzungspreis nicht erreicht werde, da beauftragte sie den fürstlichen Domänenrat
Diefenbach teilzunehmen und bevollmächtigte ihn, „die Interessen der
fürstlichen Standesherrschaft zu vertreten". Daß die Versteigerung unter allen
Umständen zum Verkauf führe, war unrichtig; vielmehr ergab sich, daß auch diesmal
mindestens der Schatzungspreis erreicht werden mußte. Nach einer weitern
ergebnislosen Versteigerung wurde allerdings nun auch diese Einschränkung aufgegeben
.

Das Versteigerungsprotokoll vom 20. Mai 1853 läßt uns mit dem Abschluß des
zermürbenden Hin und Her Harters Situation ganz deutlich werden.

Zur Versteigerung, die zeitweilig einen dramatischen Ablauf genommen haben
mag, kam zunächst das Anton Hartersche Hofgut, der „untere" oder „Harter-
hof", „bestehend in einem Bauernhaus (Anschlag: 800 Gulden), einem Speicher
(50 fl.), etwa einem Drittel an 269 Ruten Hofreite, 142 Ruten Gemüsegarten,
64 Morgen Wiesen, 39 Morgen Ackerfeld, 4 Morgen 338 Ruten Wegen, 2 lA Morgen
Wasserleitungen, 18 K Morgen 38 Ruten Reutberg (4000 fl.), 107 Morgen
Wald (10 700 fl.) und 162 Morgen Wald in der sogenannten Grüßgott (16 000 fl.),
Gesamtwert: 31 750 Gulden".

Auf den Besitz, „ein geschlossenes Hofgut", bot der neue Besitzer des Bühlhofes
Grötz 10 000 fl., ein „Herr Rechtsanwalt Bühler", der Vertreter der noch
zu erwähnenden Baseler Gläubiger, 16 000 fl., und Domänenrat Diefenbach
17 000 fl. Er erhielt den Zuschlag.

Nun folgte „das sogenannte Franz Hauersche Hofgut", der „obere" oder
„Franzenhof", den Andreas Harter durch Übergabevertrag vom 28. Februar 1833
von Franz Hauer — Hansjakob behauptet, „um ein Schnupftabaksgeld" — erworben
hatte, „bestehend in einem anderthalbstöckigen Wohnhaus mit Scheuer
und Stallung unter einem Dach (Anschlag: 2900 Gulden), einem neuen Leibgedinghaus
mit Scheuer und Stallung unter einem Dach (2025 fl.), einer Kapelle
beim Haus (50 fl.), einem Waschhaus (100 fl.), einer Kundenmühle (200 fl.), der
Ziegelscheuer (600 fl.), dem Nebenbau (300 fl.)" und den zwei Dritteln der Liegenschaften
, von denen ein Drittel zum Harterschen Hof gehörte, schließlich
309 Morgen Wald (59 900 fl.). Der Schatzungswert des Hauerschen Hofgutes betrug
78 565 Gulden'1).

s) Der Hof war mit einem Leibgeding belastet: Gemäß Vertrag von 1842 .hat Susanna Schwarz,

10 Die Ortenau

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