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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
37. Heft.1957
Seite: 146
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Auch diesmal boten nur drei Interessenten: Grötz 30 000 fl., der Löwenwirt
Köbel von Alpirsbach 31 000 fl. und der Holzhändler und Handelsmann Ludwig
Trick von Alpirsbach 31 500 fl. Damit hatte Trick das Hof gut ersteigert.

Diefenbach blieb unbeteiligt. Man wußte, daß die beiden Zuschläge nicht endgültig
waren, sondern eine sensationelle Wendung bevorstand: „Auf Ansuchen
des Interessenten Eduard Hansjakob von Haslach wurden nun beide Hofgüter
zusammen im Ganzen der Versteigerung ausgesetzt."

Der „Klumpenverkauf" der beiden Hofgüter war zunächst nicht zulässig gewesen
. „Da nach dem Ganturteil die Ehefrau des Gantmannes Gertrude geborene
Hauer die Hälfte des in der Masse befindlichen Oberen Hofgutes, beziehungsweise
den Erlös hieraus, sowie Eduard Hansjakob namens seiner Ehefrau Katharina
geborene Harter von Haslach4) den sechsten Teil des Erlöses aus dem Unteren
Hofgut erhält, so müssen bei der Versteigerung diese Hofgüter gesondert ausgeboten
werden5)." Der Gläubigerausschuß konnte aber, wenn ihn die Ergebnisse

Witwe des Franz Hauer von Kaltbrunn, dasjenige Leibgeding zu beziehen, wie es ihr im Ehevertrag
vom 1. Oktober 1820 verschrieben ist. Darnach besteht das Leibgeding in folgendem:

t. der Wohnung in dem neuerbauten Leibgedinghaus, nämlich dem Recht in der unteren Küche zum
Kochen, Waschen und Backen, auch Platz, ihr Küchengeschirr zu stellen und aufzuhängen;

2. dem Recht, sich in der untern Stube aufzuhalten;

3. den zwei oberen Zimmern in dem Leibgedinghaus, bei dem Gatter anfangend;

4. Futter- und Weidfeld für zwei Kühe; die hierzu erforderlichen Mattfelder sollen von dem Ortsgericht
ausgesteckt werden.

Alljährlich hat die Leibgedingerin von dem Hofbesitzer zu beziehen:

5. 20 Sester auserlesene Kartoffeln, frei in den Keller zu liefern, und Brandfeld zu 6SesterKartoffeln,
wie es der Bauer andern Taglöhnern gibt;

6. 16 Sester Roggen, neues Maß;

7. 20 Sester Haber, wie ihn der Bauer zieht;

8. 2 Sester gestampfte Gerste;

9. 8 Sester gute Kernen;

10. 12 Sester weiße Rüben;

11. 10 Sester süße Äpfel;

12. 100 Stück Kabisköpf;

13. 12 Pfund Hanfreisten;

14. 4 Klafter tannes Scheiterholz, 6Va Schuh hoch und weit, nebst dem Recht, das Abholz im Wald
unentgeltlich zu sammeln, soweit sie es braucht;

15. an Geld 12 Gulden in halbjährigen Raten;

16. 2 Fruchtsäcke voll Halmen und 6 Bund Stroh.

17. Die Unterhaltung des Leibgedinghauses, des Brunnenhauses usw. obliegt dem Bauer.

18. Die Leibgedingerin ist nicht befugt, sich in das Leibgedinghaus zu verheiraten. Würde jedoch
dieselbe von dem Hofgut hinweg- und anderwärts wohinziehen, so hat ihr der Hofbesitzer, solange
sie lebt, für das vorbeschriebene Leibgeding alljährlich 50 Gulden zu bezahlen."

Das Leibgeding der Susanna Schwarz ist auf jährlich 115 Gulden geschätzt. Durch Teilungsnachtrag
vom 27. Februar 1835 waren die Bestimmungen geringfügig geändert.

*) Hansjakob Eduard, Bäckermeister und Kastenvogt in Haslach, gestorben 1872 in Haslach;
verheiratet am 29. April 1842 mit Katharina Harter (1821—1874), der Toditer des Andreas
Harter.

5) Vor dem Kauf des ein oder andern Hofgutes hatte das Rentamt Wolfach gewarnt: „Bliebe der
Standesherrschaft im letzten Gebot das Untere wertlosere, zuerst zur Versteigerung kommende Hofgut,
so wäre dieselbe genötigt, das Obere Hofgut zu kaufen um jeden Preis, und es könnte dann dieses
letztere Gut durch Komplettierung auf eine mit dem wahren Wert in keinem Verhältnis stehende Höhe
getrieben werden. Das Untere Hofgut ohne das Obere hat schon wegen seiner örtlichen Lage und des
sehr geringen Walds tandes keinen erheblichen Wert, weil wir dann ohne das Obere Hofgut eingezwängt
waren zwischen Grötz und Wielandt von Gernsbach als Besitzern des Bühl- und Mühlhofes und dem
etwaigen Käufer des Oberen Hofgutes."

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