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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
37. Heft.1957
Seite: 149
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holzungen durch, ohne sich um die Wiederaufforstung im mindesten zu kümmern.
Ähnlich gingen die Flößergenossenschaften vor. Die abgeholzten Wälder sanken
zu Reutfeld herab und verwahrlosten. Ein großer Teil der später vom Staat und
den Standesherrn — auch Fürstenberg — erworbenen Waldflächen setzt sich aus
solchen „Holzböden" zusammen, die ihren Eigentümern als unrentabel gewordener
Besitz lästig waren und deswegen gern abgestoßen wurden.

Nur eine auf raschen Gewinn verzichtende Hand konnte hier Wandel schaffen.
Die Forstpolitik, die derartige Verhältnisse antraf, war darauf eingestellt, die Erhaltung
und Wiederherstellung des Waldes zu betreiben. Zwischen der Forstpolitik
des Staates und jener beispielsweise Fürstenbergs bestand dabei weitgehende
Übereinstimmung. Sie entschied auch, wo sie zum Zug kam oder zur Entscheidung
gezwungen wurde, das Schicksal des landwirtschaftlichen Teilstückes, falls dessen
Ertrag nicht lohnte.

Die Ertragsberechnungen, die die fürstenbergische Domänenverwaltung beim
Erwerb der Harterschen Hofgüter durchführte, ließen, gestützt auf jahrzehntelange
Erfahrung und völliges Vertrautsein mit den Gegebenheiten, die verantwortlichen
Männer klar erkennen, daß hier sinnvoll nur eine gründliche Umstellung
war.

Die Versteigerung hatte die Frage entschieden, was aus den Harterschen Wäldern
werde — denn nur für diese bestand Interesse; die Gebäulichkeiten werden
mit einer Ausnahme als abbruchreif bezeichnet. Die mitbietenden „Kauflustigen"
mochten im Waldbesitz nur ein Ausbeutungsobjekt sehen, trotzdem die Möglichkeit
nicht allzu groß gewesen sein mag; sonst hätte sie Harter bei seinen brüchigen
Finanzen wohl selbst noch wahrgenommen. Dagegen baute die fürstenbergische
Verwaltung den Neuerwerb in ihre auf lange Sicht gerichtete Wirtschaftspolitik
ein. Der Wald, dessen Pracht Hansjakob rühmt, war nicht mehr der Hartersche
Wald der fünfziger Jahre — hier hatte segensreich die von Hansjakob so geschmähte
„tote Hand" gewirkt. In anderm Zusammenhang erkennt Hansjakob
übrigens selbst an, daß die fürstenbergische Standesherrschaft bankerotte Waldbesitzer
des Kinzigtales vor der äußersten Not dadurch bewahrte, daß sie ihnen
die verwirtschafteten Wälder, mit denen sonst niemand etwas hätte anfangen
können, abnahm.

Bei seiner Darstellung des Harterschen Konkurses ließ sich Hansjakob vermutlich
von der Familientradition beraten, keinesfalls von Akten. Diese berechtigten
nicht zum mindesten Vorwurf gegen die fürstenbergische Verwaltung. Auch davon
, daß man ihr gefällig gewesen wäre, kann keine Rede sein.

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