Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
37. Heft.1957
Seite: 217
(PDF, 59 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1957/0219
Ziegeloffen: Abraham Schad der Ziegler Zu W. soll nach dem Erbbestandt, in deme
Er den Ziegeloffen und die aus seinen Mittlen widerumb repariren laßen, Bezahlen
50 8. Er Hat in dem Kleinen öffelein 1704 nur 1 Brandt gethan, Bezahlet 18 5/$.

— Den 25. Marty 1705 rechnet er auff vor 1000 Ziegel Zu denen Beeden Mühl ä
5ß das Hundert gerechnet 5 8. — Wegen der Beyden Ziegeln Hütten Zu W. und
Korck Sollen die Erb Beständer nach dem auffgerichten Erbbstand die Ziegel
Hütten in gutem stand und Bau erhalten und grfl. Herrsch, davon nichts aufrechnen.

— An 50 8, welche Er vor 1704 Bezahlen sollen, Haben Illustrißimo L. durch sub
dato den 6. Febr. 1705 gndl. nachgelaßen 30 8.

Von Brachäckern und Tabakzehnten usw. in Sand

Einnahm an Cantzley Frevel: Sabina Burckardin zu Sandt soll L. Extr. Cantzley
Prot, vom 31. Okt. 1703, weilen Sie sich mit Jacob Jöckern Bürgern allda nach
vorhero Besprochenen ehelichen Versprach publie proclamiren lassen und darauff
erst Ursachen vorgeschützet, warumb solcher Versprach nicht statt finden möge 10 B.
Acker Zinns: Zu S. Haben die Beständer nach der 9 jährigen Lehnung diese das
letzte Jahr geben sollen 17 8 1 ß 6 ^. — Die Yt, welche Hanns Möstberger von
einem Brachacker ein Jahr umbs ander geben soll, Bleiben diß mahl aus, weilen
im vorigen Jahr solche Bezahlt worden.

Gartten und Güther Zinnß: Von Barbara Bärlerin, Hanns Jülchen ausgewiesenen
Eheweibs güthern zu S., welche Grfl. Herrschafft poene loco Heimbgefallen, Hat
Lorentz Riß Bezahlen sollen 18 5ß 6 4.

Vom Zeh enden: Zu Alt und Neuen Sand Hat der Hanff Zehenden an 12 8 1% *j
Hirhero zu */s ertragen 9 8 6 ß 6 4. — Das andere Vs gehört dem Gottes Haus zu
Allerheyligen. — Der WelschKorn Zehenden stehet Hierunten pag 149 in Einnahm.
— Der Maagsamen und Graß Egert Zehenden Hat dieses Jahr nichts, der Tabac
Zehenden aber ertragen 2 ß.

Heu: Desgleichen Hat der Schultheiß von S. aus einem Wagen voll schlechtem Heu
zu Straßburg erlöst und zur Ambtschaffney geliefert 6 8 7 ß 6 4- — Vor 2 wagen
mit Heu, welche auff Herrsch. Befehl von S. nach Straßburg geführt worden, Hat
der Schultheis allda ane Zoll ä 2 ß 6 Jj vom Wagen auff gerechnet 18 5/?. — Item
von 2 andern Wägen, so gleichfalls von Sandt nach Straßburg geführt durch Hanns
Ehrhard und Lionhard Luxen von L., Habe dem Heimburger allda vor Zoll und
Zehrung 18 5ß 8 ^. — Nacher Straßburg in den Herrsch. Hoff seind von S. geführt
worden 3 Wagen. — Die Matten Auff der Bech 14 tagen, Auff dem Hacken
Vi tagen, Auff der Kettenmatt 2 tagen, Auff der Engermatt Va tagen, Die Seelach
1 tagen seind auch meisten theilß fourragirt und an Heu nicht mehr gemacht
worden alß 5 Wagen.

Welschkorn: Die Gemeind S. Hat vor 4 frtl 3 Sr Welschkorn, so der Zehenden allda
zu */ü Hirhero ertragen, gleichfalls ä 3 8 3 ß Bezahlt. — Jacob Gilgen Bürgern Zu
S. Haben III. mi Hochgräfl. gnaden vermög decr. vom 11. Febr. 1705 seinen antheil
an dem dißjährigen WelschKorn Zehenden, welcher in gelt angenommen worden,
gndl. nach gelaßen, und Hat solcher noch ertragen in gelt ä 5/e vom Sr 1 rt 3 ß 3A £>.
-— Korn und Fracht Zehenden ertrag, weilen die Früchte alle biß auff das WelschKorn
auff dem Feldt fourragirt worden, nichts.
Spinngelt: Haben 30 gesponnen und 2 Bezahlen sollen 4 ß.

Hüner: Alte oder Fastnachthüner ertrug 32 und 23 pahr Junge oder Erndhüner 46.
Nachlaß Beeth, Ohmgelt, Todtfall, Frevel und ander gefäll: Adams Adams Wittib
Zu S. ist an denen in Einnahm stehenden 18 8 Todtfall in gnaden nachgelaßen
worden, thut 9 8.

217


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1957/0219