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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
39. Heft.1959
Seite: 145
(PDF, 62 MB)
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Meier angenommen und kein Lehen besieze, sondern nur ex gratia verbleiben
durfte, er müsse danach trachten, den Konvent und den Pfarrherrn zu erhalten
und zu versorgen, daher rührten seine Maßnahmen.

Vom 30. Juli 1709 liegt ein Amtsdekret vor, in dem es iheißt, Georg Sepp und
andere Bürger von Ebersweier werden dem Meier bei Einbringen der Ernte, die
man ihm von Seiten des Gotteshauses zu entziehen sucht, Beistand leisten.

//. Vom Kloster Allerheiligen
Zehntrecht

Der Propst zu Allerheiligen des Prämonstratenserordens hat 1462 von dem
Quardian und dem Konvent der Franziskaner zu Offenburg zu ewigem Erb den
sogenannten Mönchszehnten im Bann von Ebersweier erhalten. Er verspricht, dafür
jährlich auf den Martinstag 14 Sester Korn zu Zins zu geben. Die Zehntgüter
aber sind: 1 Jeuch Weizenacker und 1 Bünd, der Straßburgerin Acker, der Spitalhof
, des Otten Gut, 1 Jeuch hinter Hetzenlaulins Garten, 2 im Lerchengrund,
alle Güter, die Obrecht von Wiedergrün und Hellwin innehaben, 2 Jeuch in dem
Wolfshülin, 2 Jeuch an dem Hürbachsgraben, nochmals 2 Jeuch an diesem Graben,
anderthalb Jeuch Hofstatt, 2 Jeuch in der Wasserfurt, nochmals auf der Wasserfurt
4 Jeuch, 10 Jeuch in dem Stumpf, 4 Jeuch in der Wasserfurt, 5 Jeuch neben
Rudolfs Hof, genannt Langembachsacker, dabei noch 2 Jeuch, 5 Jeuch, genannt
der Barfüßeracker, % Jeuch, zieht auf die Rödergaß, LA Jeuch unter der Högerin
Reben, an diesen Reben 4 Jeuch, 1 Jeuch in dem Vollmersbach.

Abt A n a s i u s hat 1687 die zwei Jeuch Acker im Ebersweierer Bann, die
zwischen dem Gotteshaus Allerheiligen und den Franziskanern in Offenburg
streitig waren, diesen freiwillig übergeben und abgetreten.

Erblehen

Von Abt, Prior und Konvent des Gotteshauses Allerheiligen wurden unterm
20. Oktober 1709 dem Michael May, Bürger in Weierbach, Zeller Stabs, zu Erblehen
verliehen: 1 Jeuch Acker im Winkelbach, Rammersweierer Bann, und 1 Jeuch
Acker am Ebersweierer Weg um jährliche 4 Sester Korn, die auf Martini zu
liefern sind.

Des Gotteshauses Gengenbach Forderung an Allerheiligen

Der Prälat von Gengenbach beansprucht 5 Viertel Korn aus dem Zehnten zu
Nußbach. Dieser Zehnte war anfänglich dem Gotteshaus Allerheiligen in dotem
gegeben worden, woraus secundum iura communia dem Pfarrer von Ebersweier
seine jährlichen Einkünfte zuflössen, wie die Landvogtei bezeugt. Bei leidigem
Kriegsunheil aber trägt der Zehnte weder des Pfarrers Kompetenz noch das beanspruchte
und bedingte Quantum, ja beim Ausfall der Fruchtgefälle war das
Gotteshaus Allerheiligen genötigt, schon fünf oder sechs Jahre Früchte zu kaufen.
Es sei ihm nicht zuzumuten, daß es den Seinigen das Brot nimmt und anderwärts
gibt. Doch muß man trotz Kriegszeiten, Fehl- und Mißjahren das bedingte Zehnt-

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