Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
39. Heft.1959
Seite: 152
(PDF, 62 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1959/0154
und nach außen das Offenburger Spitalzeichen tragen, im ganzen fünf Steine mit
Kreuzen, die an dem Stein erhoben angebracht sind, während die Kreuze an den
Steinen zwischen Durbach und Ebersweier ausgehöhlt oder tief eingehauen sind,
also besteht ein Unterschied zwischen dem Spitalzeichen und dem Ebersweierer
Dorfzeichen; das Spitalzeichen kann demnach nicht für Ebersweier als sein Dorfzeichen
angesehen werden. Aus dem Zeugenverhör sei als erster Lorenz Bildhauer
genannt, der als Roßbub drei Jahre die Pferde in den Wald getrieben
habe, aber nur ein Stück Wegs, nicht im ganzen Wald; es ist kein actus possessorius,
wenn Roßbuben aus Bosheit in angrenzenden Bann, Waldung oder Felder fahren.
Mathis Butz aus Durbach sagt, als Bürger und Schultheiß in Durbach sei er
ständig um und durch den Wald gekommen, habe aber niemals vom Weidrecht
der Ebersweierer gehört oder jemals einen Ebersweierer Hirten oder Herde gesehen
, sondern nur die Roßbuben oder Leute mit einzelnem Vieh oder in den
Kriegsjahren mit vielem Vieh, als man in die Wälder flüchtete. Jakob Kempf sagt
in Erläuterung seiner vorjährigen Aussage, er habe die Ebersweierer Hirten nie
im Wald gesehen, habe auch nie gehört, daß die Ebersweierer einige Gerechtigkeit
im Walde hätten. Lorenz Waßmer sagt, jeder habe an Sonn- und Feiertagen
seine Roß in den Wald getrieben, da die Bohlsbacher eine Stunde Wegs in die
Kirche zu Offenburg zu gehen hatten, sich sicher wissend, von den Bohlsbachern
nicht verjagt zu werden. In den Jahren 1713—1717 hat der Bangert von Bohlsbach
vierzehn Ebersweierer gerügt (gestraft). Der gewesene Kuhhirt Hans Martin
Lipp aus Großweier hütete 1711 im Bohlsbacher Wald, ohne daß die Bohlsbacher
dawider redeten. Diese meinen gegen Lipp, 1703—1713 seien Kriegsjahre gewesen
, und aus Mitleid habe man die von Ebersweier, Griesheim, Weier, Waltersweier
und Bühl, die in den Wald geflüchtet, hier weiden lassen, ohne daß hierdurch
ein Weiderecht zugewachsen sei. Lipps Aussage, daß er als Kuhhirt die
Holzmacher oder den Schweinehirten im Wald angetroffen habe, ist unwahr und
widerlegt, da der Hirt zur Winterszeit, wo man Holz zu hauen pflegt, nicht ausfahren
kann, und im Frühjahr fährt der Kuhhirt bis Georgi auf die Matten und
nicht in den Wald, in diesen pflegen die Hirten nach Georgi bis Michaeli mit
dem Rindvieh zu fahren, die Schweine aber werden in den Eckerich getrieben,
wenn solcher vorhanden ist, während dieser Zeit ist das Rindvieh nicht im Wald.
Ebersweier hatte ja gar keinen Weg und Zugang zum Wald, als solchen haben
sie die sogenannte Bergstraße oder bei offenen Zeiten über die Felder.

Am 28. April 1722 wird über die Besichtigung und den Augenschein der Bannscheide
und der Bannsteine zwischen Bohlsbacher Wald und Ebersweierer Gemarkung
berichtet. Die Besichtigung fand im Beisein von Ebersweierer und
Bohlsbacher Bevollmächtigten und des Stabhalters von Griesheim, Hans Adam
Eggs, statt. Von den Bannsteinen ist kurz zu sagen, daß einer zerschlagen war,
andere dalagen, mehrere gehoben werden mußten, zwei für von einem Wagen
gefallene Steine angesehen wurden und manche kein Zeichen trugen. Vom
4. Mai 1722 liegt ein Verzeichnis der Bürger von Ebersweier und Bohlsbach vor:
Ebersweier zählt 41 Bürger, Bohlsbach 39. Es sollen aber nur einige Deputierte
der beiden Gemeinden das juramentum calumniae (Fälschung) abschwören. Hof-

152


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1959/0154