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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
40. Heft.1960
Seite: 186
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Evangelischen den Genuß des Abendmahls in beiderlei Gestalt bewilligen, und noch
1582 durften es die Protestanten wagen, den Landesherrn um Bestellung eines
lutherischen Prädikanten anzugehen, worauf sie allerdings abschlägig beschieden
wurden.

Während so die baden-badische Markgrafschaft unter der Regierung Philipps II.
im wesentlichen zum alten Glauben zurückgeführt wurde, stieß die Rekatholisierung
in dem Kondominat Lahr-Mahlberg auf den heftigen Widerstand des Hauses Nassau,
das hier seine schützende Hand über die evangelische Lehre hielt. Weder der Versuch
des Markgrafen, dem Straßburger Bischof und den Äbten von Schuttern und Gengenbach
ihr Recht auf den Pfarrsatz wieder einzuräumen noch die Entsendung des
Jesuitenmissionars Roberin de Montreal, der mit dem Abt von Schuttern einen ausführlichen
Gegenreformationsplan entwarf, konnte durchgreifende Erfolge zeitigen.

Der wüste, sittenlose Markgraf Eduard Fortunat, der auf Philipp II. folgte, nahm
an den kirchlichen Einrichtungen, die sein Vorgänger getroffen hatte, keine Änderung
vor, aber seine unheilvolle Regierung wurde doch mittelbar zum Anlaß
einer neuen Religionsänderung, da der protestantische Markgraf Ernst-Friedrich
von Baden-Durlach, um die baden-badischen Lande vor der von Fortunat geplanten
Verpfändung an die Fugger zu bewahren, die Markgrafschaft Baden-Baden besetzte
und deren Regierung übernahm. Ernst Friedrich mußte sich allerdings hüten, sogleich
den protestantischen Kultus einzuführen, da er sich bei Übernahme der Verwaltung
dem Kaiser in einem Revers hatte verpflichten müssen, in kirchlicher Hinsicht
nichts zu ändern. Er verweigerte auch tatsächlich den Bitten der Untertanen um
Anstellung evangelischer Prediger die Erfüllung, aber soweit kam er den Bekennern
seines eignen Glaubens doch entgegen, daß er ihnen den Besuch protestantischer
Gottesdienste in den Nachbarterritorien gestattete, eine Erlaubnis, von der offenbar
ausgiebiger Gebrauch gemacht wurde, denn wir hören beispielsweise, daß Ostern
1604 in dem hanauischen Lichtenau nicht weniger als 200 Bewohner von Bühl und
Steinbach das Abendmahl in beiderlei Gestalt nahmen. Der nachfolgende Markgraf
Georg Friedrich, der sich dem Kaiser in gleicher Weise zur Erhaltung der bestehenden
Kirchenverhältnisse verpflichtet hatte, nahm es mit dieser Verpflichtung weniger
genau und ließ an manchen Orten, so etwa in Kappelwindeck 1611, die Einsetzung
evangelischer Geistlicher zu. Vollends nach dem Tode Kaiser Rudolfs II. (1612)
hielt er sich durch den Revers nicht mehr für gebunden. Noch im nämlichen Jahr
finden wir protestantische Pfarrer zu Steinbach, Hügelsheim, Sinzheim, Stollhofen;
auch das Amt Staufenberg erhielt 1613 einen protestantischen Seelsorger, dem das
Schloß Widergrün als Wohnung angewiesen wurde.

Der Protestantismus gewann also um die Jahrhundertwende in unserer Gegend
erneut an Geltung, um so mehr, als inzwischen sogar das bischöflich straßburgische
Territorium seinem Einfluß großenteils unterworfen worden war. Die Glaubensspaltung
hatte schon lange auch im Straßburger Domkapitel Eingang gefunden und
das kirchliche Leben aufs schwerste beeinträchtigt; es ist oben bereits erwähnt worden
, daß die katholische Reichsstadt Offenburg zeitweilig einen Zufluchtsort für die
am alten Glauben festhaltenden Domherren bildete. Doch war die protestantische
Partei im Kapitel nicht stark genug, um nach dem Tod des Bischofs Albrecht zu ver-

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