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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
40. Heft.1960
Seite: 257
(PDF, 128 MB)
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geeignete Sortenwahl ein Deckblatt zu produzieren, das im Aussehen dem Havannatabak
nahekam. Baden war hierdurch in der Produktion geeigneter Tabake
und in der Herstellung von Zigarren führend. Der Export ging nach England,
Spanien, Rußland, ja sogar nach Kleinasien und Amerika.

Ende der fünfziger Jahre begann die Konkurrenz Amerikas auf dem Weltmarkt,
vor allem aber in Amerika selbst, spürbar zu werden. Der amerikanische Bürgerkrieg
schaltete die amerikanische Konkurrenz zwar für einige Jahre aus, so daß
die Preise anzogen: „Schwerlich wird wohl irgendwo in der Welt ein so warmes
Interesse nicht gegen, sondern für die Fortdauer der amerikanischen Wirren angetroffen
werden als bei unseren Tabakproduzenten." Schon Gerüchte über einen Friedensschluß
bewirkten ein Nachgeben der Preise. Doch waren auch nach Beendigung
des Krieges in Amerika die Verhältnisse noch eine Zeitlang sehr unsicher, so daß
die amerikanische Konkurrenz nicht so rasch wieder bemerkbar wurde. Dem badischen
Tabakbau drohte aber etwas Neues: die Einführung einer Tabaksteuer im
Gebiet des Zollvereins.

Schon 1853 hatte Kurhessen auf der 10. Generalkonferenz diese Steuer angeregt,
1854 brachte Württemberg die Angelegenheit vor, und auf Veranlassung Preußens
wurde 1856 neu verhandelt. Die fünfziger Jahre sind den Verhandlungen wegen
der Übergangsabgaben auf Wein und Tabak gewidmet, Fragen, die für die Wirtschaftspolitik
der Regierung von großer Bedeutung waren. Es würde, so interessant
es ist, hier zu weit führen, den Verlauf der Verhandlungen zu schildern, in die
Fragen der deutschen Politik Badens hineinspielten. Für Baden handelte es sich
jedoch vor allem um den Schutz der einheimischen Wirtschaft. Eine Denkschrift
des Handelsministeriums von 1868 führt aus: „Der Tabakbau in Baden verlangt
jährlich 1 400 000 Arbeitstage, und die Fakrikation beschäftigt gegen 8 000 Menschen
. Der Arbeitsverdienst aus der Tabakindustrie berechnet sich jährlich auf etwa
2 Millionen Gulden. Handel und Fabrikation des Tabaks gründen sich auf den
inländischen Tabakbau, sie stehen und fallen mit diesem. Der Tabakbau verlangt
aus diesem Grunde eine möglichste Schonung." Die Angelegenheit fiel in das Ressort
des Finanzministers Ellstätter, der erst seit Februar 1868 im Amt war, aber
über jahrelange Erfahrung im Finanzdienst und über umfassende Kenntnisse der
Steuersysteme anderer Länder verfügte. Er hat das gesamte badische Steuersystem
grundlegend reformiert. In der Frage der Tabakbesteuerung mußte er versuchen,
dem einheimischen Tabakbau, der Tabakindustrie und den Wünschen der übrigen
Zollvereinsmitglieder gerecht zu werden. Nach Beratung innerhalb der Regierung
wurde auf den 20. März 1868 eine Versammlung der interessierten Kreise nach
Karlsruhe einberufen, die das Für und Wider ausführlich besprach. Das am 9. Juni

1868 von der badischen Regierung verkündete Tabaksteuergesetz des Zollvereins
stellte einen Kompromiß dar. Während Baden einige Änderungen im Gesetz durchsetzte
, akzeptierte es das bisher in Preußen übliche System der Flächenbesteuerung.
Die badische Regierung hielt die Besteuerung des Tabaks nach der Menge für einfacher
, rationeller und gerechter. Für den Tabakbauern bedeutete die erstmals

1869 erhobene Flächensteuer insofern eine Umstellung, als es jetzt wichtig war,
Tabak nur noch auf solchen Feldern anzubauen, die sicheren und lohnenden Ertrag

17 Die Ottenau

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