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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
41. Heft.1961
Seite: 63
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der Baden-Badener Zähringer, auch wenn sie in Rastatt regieren — nicht angezweifelt
, wenigstens der Sache nach: und so verlangt Dürr als Abgeltung die
runde Summe von 40 000 Gulden.

Das ist ein hübscher Betrag in jener Zeit gewesen. Die Räte denken freilich nicht
daran, die Forderung in dieser Höhe anzuerkennen. Sie sind aber bereit, ihm den
gegenwärtigen Wert der Floßeinrichtungen zu bezahlen. Und fügen hinzu: Dürr
habe bekanntlich aus dem Hundsbacher Akkord keinen Schaden, sondern einen
übergroßen Profit gehabt.

Es gibt aber noch einen anderen Einwand, und der läßt aufhorchen und erklärt
zugleich die Behauptung von dem so schönen Profit: man erklärt, es könne ohnehin
in den nächsten dreißig Jahren in den von Dürr ausgebeuteten Waldgebieten nicht
mehr geflößt werden — es sei fast kein Holz mehr da! Mit anderen Worten: Dürr
hat in den vergangenen 25 Jahren einen solchen Raubbau betrieben, daß nun
praktisch größere Einschläge nicht mehr möglich sind. Wenn man ihm den gegenwärtigen
Wert der Einrichtungen bezahlt, so legt man Geld für eine Sache an, die
ohne Nutzwert ist und in zwanzig Jahren verfallen sein wird.

Mag sein, daß man von beiden Seiten etwas im Für und Wider übertrieben hat;
mag auch sein, daß man in Rastatt darauf bedacht war, besonders genau zu rechnen.
Man schreibt 1770. Der Tag ist nicht fern, an dem die bernhardische Linie der
Zähringer aussterben wird und die Baden-Durlacher die obere Markgrafschaft nach
den Bestimmungen des Erbvertrages von 1535 und nach den neuesten Heimfallartikeln
an sich ziehen werden: Karl Friedrich, der protestantische Vetter, wartet
in Karlsruhe schon darauf.

Nun, Dürr ist ans Handeln und Verhandeln, ans Fordern und Feilschen und
selbst ans Prozessieren gewöhnt — die Rastatter Räte nicht minder, hier wie in
anderen Fällen, beispielsweise beim Wiederaufbau der abgebrannten Rotenfelser
Sägmühle (nach einem Hinweis von Fr. Kober). Schließlich einigte man sich auf
6000 Gulden. Das ist weit, weit weniger, als die ursprüngliche Forderung Dürrs
betragen hatte, und läßt darauf schließen, daß die Einwände der markgräflichen
Verwaltung nicht unbegründet waren — auf einen Prozeß wollte es Dürr wohl
nicht ankommen lassen. Es wird sogar noch eine besondere Klausel über die Form
der Auszahlungen angefügt, die vielleicht nicht ohne bestimmte politische Erwägungen
war: Franz Anton Dürr bekommt die Summe nicht auf den Tisch hingezählt
, sondern der Gesamtbetrag soll in sechs Terminen abgestottert werden —
das aber dürften dann voraussichtlich nicht mehr die Rastatter, sondern die Karlsruher
Räte zu verrechnen haben.

Das weitgehende Entgegenkommen des sonst hartnäckigen Dürr muß aber noch
andere Gründe gehabt haben. Und so war es auch. Denn, als er schließlich zustimmt,
hat man bei Hof noch ein schönes Pflästerchen bereit, und das mag ihm nun am
Lebensende, wenn er bald aus dem einsamen Herrenwies nach Baden-Baden übersiedeln
wird, selber so viele tausend Gulden wert gewesen sein — Franz Anton
Dürr, der einstige Hofglaser, Ankerwirt, Glashüttenbeständer zu Herrenwies und
geschäftstüchtiger Ausbeuter vieler Wälder, erhält einen bedeutenden Titel: er wird
Markgräflicher Consiliarius commercium et aerarii, Fürstlicher Kammer- und

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