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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
42. Jahresband.1962
Seite: 48
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Lage, die Erteilung der Genehmigung für die geplante Geldlotterie Allerhöchsten
Orts zu befürworten, da an dem Grundsatz festgehalten werden muß, daß nur für
große, mit erheblichem Kostenaufwand verknüpfte Restaurierungen hervorragender
Baudenkmäler Geldlotterien genehmigt werden sollen. Dagegen empfehlen wir
dem Gemeinderat, sich an das Großherzogliche Ministerium der Justiz, des Kultus
und des Unterrichts, welches ebenso wie wir das Streben der Gemeinde Gengenbach
nach Erhaltung ihrer alten Baudenkmale gerne anerkennt, mit der Bitte um
Gewährung eines Staatsbeitrages, der von Regierungsseite schon in der Sitzung der
Zweiten Kammer der Landstände vom 28. Februar 1906 für den Fall der Nicht-
genehmigung der Lotterie in Aussicht gestellt wurde, zu wenden."

Ungesäumt bemühte sich nun in der Folgezeit der Gemeinderat um staatliche
Beihilfen zur Renovierung verschiedener Bauten, so für die Wiederinstandsetzung
des der Kirchengemeinde gehörenden Prälatenturmes, des Scheffelhauses und anderer
Häuser. Dabei war meist viel Schreibwerk erforderlich — aber es fehlte
auch nicht an Erfolgen, über die im einzelnen zu berichten hier zu weit führen
würde. Im Städtlein selbst wurden die Erneuerungen eifriger als bisher besprochen.
So las man 1907 im „Kinzig-Boten": „Wer kein Schablonenmensch ist, muß seine
helle Freude haben an der im Werk befindlichen Restauration älterer Häuser in
hiesiger Stadt. Eine ganze Reihe alter Wohnhäuser ist bereits kunstgerecht unter
Wahrung ihres ursprünglichen Charakters wieder hergestellt worden und erregt
Bewunderung bei Fremden und Einheimischen . . . Wir freuen uns darüber um so
mehr, als auch unseren guten Zimmerleuten Gelegenheit geboten ist, wieder einmal
ihre Kunstfertigkeit zu zeigen, was im Interesse des Handwerks nur begrüßt werden
kann."

Verständnisvolle Unterstützung wurde Gengenbach vom Großherzoglichen Bezirksamt
in Offenburg zuteil. Im Mai 1908 empfing der Gemeinderat von dieser
ihm übergeordneten Behörde ein Schreiben, das hier, nur unwesentlich gekürzt,
eingeschaltet werden soll:

„Das reizvolle Bild, das der Anblick der alten Reichsstadt sowohl von den umliegenden
Höhen aus, wie auch im Innern bietet, beruht auf dem Vorhandensein
einer Reihe künstlerisch wertvoller, alter, kirchlicher und weltlicher Bauten inmitten
mehr oder weniger einfacher Bürgerhäuser einheitlichen Charakters.

Leider ist die wohltuende Wirkung des Gesamtbildes schon heute durch teilweise
nüchterne, fremdwirkende, moderne Bauten, welche die alten Giebelhäuser verdrängen
, und durch Übertünchung und Verdeckung des malerischen Fachwerks da
und dort erheblich beeinträchtigt. Es ist höchste Zeit, der Anhänglichkeit der Bevölkerung
an das altgewohnte Bild der Vaterstadt durch Erlassung entsprechender
Vorschriften zu ihrem Recht zu verhelfen, die Vorsorge treffen, daß das bestehende
Gute erhalten bleibt und, soweit es noch möglich ist, wieder zur Geltung gebracht
wird, und daß das Entstehen von Neubauten, die zu dem Vorhandenen nicht passen
, verhindert und beim Neubau ein Entwurf gewählt wird, der mit dem Bestehenden
in Einklang gebracht werden kann.

Wiederholt hat der Gemeinderat schon bekundet, daß er die Wahrzeichen der
Geschichte seiner Heimatstadt in Ehren zu halten weiß, so daß wir annehmen zu

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