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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
42. Jahresband.1962
Seite: 66
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Wellen"; er gehörte zu den Gemarkungen Straßburg, Goldscheuer und Altenheim.
Die Straßburger Metzger ließen dort ihr Vieh weiden. 1727 scheint Straßburg den
ganzen Kühgrün für sich beansprucht zu haben. Der Königl. Oberrat zu Colmar
hat den Altenheimern „bey Straf? der Einthürmung und 3000 Livres verbotten,
dort Holz zu hauen, vorgebend, es gehöre zum Altenauer Hof1)". Trotzdem
ließ Altenheim 1727 zur Erleichterung des Weidgangs dort 80 000 Wellen aus
dem jungen Gestäude binden, um sie nach Straßburg zu verkaufen, aber Straßburg
legte Beschlag darauf und ließ sie durch den königlichen huissier versteigern.
Altenheim drohte der Krone Frankreich mit Repressalien gegen Eschau und
Plobsheim. Dies scheint geholfen zu haben, denn Altenheim besitzt noch jetzt ein
großes Stück des Kühgrüns.

Von 1726 an stand Altenheim mit Lahr, Dinglingen, Hugsweier und Mietersheim
unter der alleinigen Herrschaft Nassaus, welches infolge einer Pfandschaft
1659 die obrigkeitlichen Rechte an Baden-Durlach hatte abtreten müssen. 1733
beanspruchte die Regierung auf Altenheimer Bann 160 Sester „Caduc-Äcker",
herrenlose Güter, welche „seit mehr als 100 Jahren mit Wald und Busch bewachsen
" und nach der Wiederkehr des Friedens von Altenheimer Bürgern ausgestockt
und angepflanzt worden waren. Die Landesherrschaft behielt diese Güter
über 50 Jahre und verkaufte sie dann an verschiedene Bürger.

Am 27. Februar 1733 beschwerte sich die Gemeinde Altenheim bei der Fürstin
von Nassau über die Jäger und Forstbedienten der Herrschaft Lahr, die von jedem
gehauenen Stamm 6 Kreuzer, vom Klafter Holz 4 Kreuzer und vom Hundert
Reiswellen 6 Kreuzer Stamm- und Meßgeld erhoben. Die Bürger wurden hierdurch
verhindert, „auf ihrem eigenthümlichen, in denen Kriegsjahren öde gelegenen
und durch die lange Zeit wiederum mit Gebüsch bewachsenen Güthern"
wieder Äcker anzulegen; die Gemeinde konnte nicht genug Reisig abhauen für
die Häge, die zum Schutz der Äcker vor dem Weidevieh nötig waren. Die Gewohnheit
des Meßgeldes sei „ganz nagel: neu", bisher brauchte man nichts zu
zahlen, wenn man Holz zum Bauen benötigte. Den Jägern, die „ihr ohnersätthes
Gemüthe bey jeder Gelegenheit an Tage legen", sei nichts am Wohl der Herrschaft
und Gemeinde gelegen. 1726 hätten die Kehler zweimal die Rheinufer zu
Faschinen völlig ausgehauen und geholt. Weil die Herrschaft Lahr das gewünschte
Quantum Holz nicht gleich geliefert hätte, sei später noch ein Kommando hier
eingefallen und hätte 50 Klafter Holz zuviel gehauen. „Wo waren nun dazumal
die Jäger und Forstbediente, welche die Waldungen und Rheinufer vor solchen
Gästen Hägen können? Warum haben sie dazumal kein Stamm- und Maßgeld
gefordert?" 1732 und 33 forderte Kehl wieder 22 000 Faschinen, und Altenheim
mußte allein für die ganze Herrschaft den Schaden leiden. Den Untertanen werde
„Schweiß und Blut ja der Markt aus denen Knochen Tag und Nacht gleichsam
ausgesogen, sie müssen am Ende einer mit dem andern an Bettelstab gerathen und
endlich alle darvon lauften". Diese Beschwerde trägt die Unterschrift von 119
Bürgern. 1736 kam eine scharfe Abweisung der Klage.

!) Jetzt „Altenheimer Hof im Elsaß.

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