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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
42. Jahresband.1962
Seite: 104
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des Procurators. Er wollte zunächst an den Apostolischen Stuhl in Rom appellieren,
verzichtete aber später auf die Appellation und nahm den Richterspruch an 88).
Indes machen wir auch hierbei die überraschende Feststellung, daß die Curie und
ihre Güter in Eckboisheim „von der Pflicht für Zins, Steuer und Dienste befreit
gewesen sind und daß diese Rechte vom Kloster St. Georgen und danach vom
Kloster Gengenbach nacheinander 40 Jahre und mehr in Besitz waren" 6e). Mithin
müssen wir auch die Curie Eckboisheim zu den Gengenbacher Freihöfen rechnen.
Auch dieser Hof wurde 1331 und 1516 nicht unter den gefreiten Höfen aufgezählt.
Da unzweifelhaft Gingsheim und Eckboisheim wirkliche Freihöfe nach älterem
Recht waren, ist anzunehmen, daß auch die ehemaligen St. Georgener Curien
Behlenheim und Altenheim ebensolche Freihöfe waren. Eine solche Eigenschaft ließ
in der Tat den Besitz dieser Curien begehrenswert erscheinen.

Im Weindorf Scherweiler ist für 1313 der Kauf eines weiteren Weinbergs bezeugt
70). Für Scherweiler und Kinzheim fand ich nirgends eine Curie erwähnt.
Außer dem Weinzehnten in diesen beiden Orten wurde keine andere Schenkung
des Königshauses besonders vermerkt, obgleich der Hauptteil der Fundationsgüter
von einem König stammte.

Den gesamten Weinzehnten von Kinzheim und Scherweiler verpachtete Abt
Jacob 1483 an die Äbtissin des Benediktinerinnenklosters Andlau, und zwar ungewöhnlicherweise
gleich auf 50 Jahre. Als Entgelt wurde vereinbart, daß das
Kloster Andlau auf eigene Kosten und Gefahr ein halbes Fuder Wein zu
12 Ohmen 71) vom besten Gewächs aus dem Andlauer Bann an den Gengenbacher
Schaffneihof zu Straßburg liefern sollte. Das Faß dafür mußte Gengenbach in den
Andlauer Hof zu Straßburg anfahren 72). Auf diese Weise ersparte sich Gengenbach
den teuern Transport des Weines, denn er müßte durch fremde Fuhrleute ausgeführt
werden und verschiedene Zollstellen mit Stichweinabgabe passieren.

Außer in den bis jetzt genannten Ortschaften, wo sich Curien als Verwaltungsund
Niedergerichtshöfe befanden, hatte Gengenbach auch Einzelgüter in Nachbargemeinden
, die gerichtlich zum nächsten Dinghof gehörten und ihre verwaltungsmäßigen
Abgaben dort abliefern mußten, z. B. in Truchtersheim 73), in Kienheim
74) bei Dürningen, in Offenheim, in Fegersheim 75), Krautergersheim 78) u. a.

68) Salb. fol. 90 bis 93.

69) Sed a cuiuslibet census, exactionis et servitii debito libera fuerint, que curia ab monasterio s. Georgii
et postmodum a monasterio gengenbacensi successive 40 annis et amplius sint possessa, 1288, Salb. fol. 90 a bis
91 b.

70) U. vom 15. Nov. 1313, Salb. fol. 87 a ff.

71) Am häufigsten begegnet uns in den Klosterquellen das Fuder zu 24 Ohmen, weil bei dieser Rechnung
leichter zu teilen war. Jedoch wird zuweilen das Fuder auch ausdrücklich zu 25 Ohmen angesetzt. Nur der gute
Wein verkaufte sich damals preiswert.

72) Kop 626 fol. 285 a f.

73) U. von 1267, G 2926 (1), G 3338, ADepStr; Salb. fol. 44 b f. Auch hier war das „Vogetreht" als Geldzins
verliehen, ebenda; gedruckt Mone, Ortenauische Urkunden vom 13. bis 16. Jh., ZGO 21, 1868, Nr. 5, 271.

74) Census in Kuenheyn, B 2792 fol. 125 b f.

75) Von den dortigen Zinsen erhielt das Kloster „wenig oder garnichts", weshalb die Güter verkauft wurden,
H 229, 1693, 393.

76) Ebenda.

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