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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
42. Jahresband.1962
Seite: 107
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Mauer herab die Flucht89). Bei den darauf einsetzenden Verhandlungen verlangte
Graf Wilhelm auch „eine Behausung des Klosters in Straßburg" 90). Da bei der
Straßburger Schaffnei zwei Wohngebäude sich befanden, war es wohl das vordere,
größere Wohnhaus. Im schließlichen Vertrag überließ der Abt diese Wohnung
dem Grafen, jedoch nur auf Lebenszeit und nicht länger, wobei dem Schaffner die
Instandhaltung obliegen sollte. Indessen dachte jener nicht an eine Rückgabe,
sondern verkaufte sie an einen auch in Hornberg nachweislichen Doctor Hans
von Nidpruck 91).

Graf Friedrich zu Fürstenberg, der Bruder des 1547 abgesetzten Grafen Wilhelm
und Nachfolger in dessen Vogteien °2), zeigte sich bereit, dieses Unrecht wieder
gutzumachen. Aber erst 1558 kam es zu einem Abkommen darüber, nach
welchem Graf Friedrich mit allem Fleiß versuchen sollte, diese Behausung dem Abt
wieder zuzustellen. Wenn sie durch kein Mittel mehr zurückzugewinnen wäre,
sollte der Graf dem Abt 300 Gulden dafür zahlen, womit dann der Fall vertragen
sein sollte 93).

Aber wer in Straßburg hätte damals ein so geräumiges Anwesen ohne Zwang
zurückgegeben! Die Gengenbacher Abtei, ihrer eigenen Unterkunft bei den notwendigen
Besorgungen in Straßburg beraubt, vermißte es künftig schmerzlich.
Seitdem wurde der „Hof des Abts von Gengenbach" als Haus „zum Spillman"
im Tränkgäßchen bezeichnet, also das schmale der Curiengebäude 94). Von dieser
„ Schaff nerey Strasburg" ist vereinzelt auch später die Rede 95).

Wann hat nun die Abtei die noch vorhandenen elsässischen Besitzungen eingebüßt
? Beim Übergang des Besitzes an Baden 1803 ist nirgends mehr eine Andeutung
von elsässischen Gütern. Also gingen sie schon vorher verloren. Die letzten
Nachrichten sind von 1788, unmittelbar vor der Französischen Revolution. Von
diesem Besitz wurde nur teilweise aus freien Stücken zuzeiten etwas verkauft.
Der Rest ist durch den Erlaß der Französischen Nationalversammlung vom April
1790 über die Einziehung des Kirchengutes der Abtei Gengenbach auf einen Schlag
ohne Entschädigung entzogen worden.

11. Kapitel: Die Curien am Neckar

Am undurchsichtigsten bleiben für uns die Verhältnisse der Gengenbacher Besitzungen
im oberen Neckargebiet. Sie lagen im Raum von Rottweil bis gegen
Horb. Nach der Art der Darstellung in der ältesten Besitzurkunde von 1139 muß
man für die folgenden schwäbischen Orte die klösterliche Grundherrschaft an-

89) „Der jetzig Praelath ist vom Schloß Ortenberg über die Mauer gesprungen und hat sich salvieret";
Beschreibung des Zustandes des Gotteshauses Gengenbach, 1554, H 228 Nr. 9.
»0) U.-Kopie vom 20. Nov. 1527, H 228 Nr. 8 fol. 57 b f.

91) Brief des Abtes Friedrich an Graf Friedrich vom 14. Jan. 1548, Mitteil. FFA I, 429. Vertragsprotokoll
vom 15. März 1558, FFA II, 2.

92) U. vom 2. Juni 1548, Mitteil. FFA I, 443.

93) Vertragsprotokoll vom 15. März 1558, FFA II, S. 6.

94) Seit 1858 mit der Hausnummer 10. Seyboth aaO., 238. FD XX, 270.

95) Zum Beispiel in der U. vom 6. Mai 1567, GK Gb Stift 30/62 Dangolsheim.

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