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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
42. Jahresband.1962
Seite: 178
(PDF, 67 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1962/0190
Geschichte des Dorfes Windschläg in Urkunden

Von Ludwig D e n g 1 e r

Unter den für die Vergangenheit der Gemeinde Windschläg wichtigen
Schriftstücken sind besonders drei hervorzuheben: 1. die früheste Erwähnung des
Ortes um 1123, 2. der Korker Waldbrief von 1476, und 3. der Donationsbrief der
Freiherren von Neveu aus dem Jahre 1656.

Diesen 3 Urkunden sollen nachstehende Ausführungen gewidmet sein.

1. Nach dem topographischen Wörterbuch des Großherzogtums Baden von Krieger wird
Windschläg erstmals 1101 in einer Urkunde genannt. Bei dem Versuch, eine Kopie
dieses Dokuments zu erlangen, wurde mir vom Bayerischen Hauptstaatsarchiv München
(Abt. 1, Nr. 3022/400 D), wo es sich vorübergehend befand, folgendes mitgeteilt:

„Der Name Windschläg (,Windisle') steht nicht in der Papsturkunde selbst, sondern in
einer auf dieser zwischen Rota und Benevalete eingetragenen, zwei Zeilen umfassenden
Traditionsnotiz in der Form des Zeugen ,Rudolfus de Windisle'. Die Papsturkunde (StA.
Stuttgart, Bestand A 470 Kl. Alpirsbach Nr. 2) ist, wie schon im Wirt. UB. 1, 327 nr. 259
festgestellt wurde, kein Original, sondern eine Nachzeichnung von einer Hand, die auch
eine Nachzeichnung des Diploms Heinrichs V. von 1123 (St. 3186) schrieb; letztere (im
Archiv von St. Paul in Kärnten) stellt eine in der Zeugenliste umfangreichere Fassung
als das jetzt auch bekannte Original dieses Diploms (ebenfalls im Archiv von St. Paul)
dar und war die Grundlage der bisherigen Drucke (u. a. Wirt. UB. 1, 354, nr. 279); in
dieser umfangreicheren Zeugenliste erscheint ebenfalls der Name .Windisle', der in der
Zeugenliste des Originals fehlt. Die genannte zweizeilige Traditionsnotiz ist nicht, wie es
das Wirt. UB. tut (Bd. 1, 329 nr. 260), auf ,um 1101' zu datieren, sondern ist von einer
Hand geschrieben, die im 3. und 4. Jahrzehnt des 12. Jahrhunderts die Neuausfertigung
der Gründungsurkunde des Klosters Alpirsbach (Wirt. UB. 1, 361, nr. 286; vgl. Hirsch
in MIÖG Ergänz.bd. 7, S. 542) schrieb; ferner stammt die im Wirt. UB. als zweiter Teil
von Nr. 260 gedruckte und auf der Rückseite der Nachzeichnung der Papsturkunde geschriebene
Notiz nicht, wie im Wirt. UB. a. a. O. steht, von der gleichen Hand wie die des
zweizeiligen Eintrags, sondern von einer anderen, etwas späteren Hand. — Demnach ist
die älteste Erwähnung von Windschläg nicht 1101, sondern 1123 im Diplom Heinrichs V.
bzw. in der in die Zeit Lothars III. (1125—37) zu datierenden genannten zweizeiligen
Traditionsnotiz."

Die Urkunden der damaligen Zeit bestanden aus 2 Teilen, dem Kontext und dem Protokoll. Dieses
wiederum zerfällt in das Eingangs- und Schlußprotokoll. Hierbei haben sich gewisse Formeln herausgebildet
, die wir auch hier finden. Das Eingangsprotokoll enthält zunächst die Anrufung Gottes (verbale
Invokation). Sie lautet: „In nomine Sancte et individuc Trinitatis Henricus V. rex gratia Dei Romanorum
Imperator Augustus." Darin ist auch die „intitulatio" und „Devotionsformel" des kaiserlichen Ausstellers
inbegriffen. Es folgt der Text, zuerst die „arenga" oder Begründung, dann die Bekanntmachung (promul-
gatio) und Darlegung des Tatbestandes (expositio). In der Willenserklärung (dispositio) ist der wesentliche
Bestandteil der Urkunde zum Ausdruck gebracht. Wir vernehmen daraus, daß das Benediktinerkloster
Alpirsbach im Kinzigtal, das 1095 von Rotmann von Husin, Adalbert von Zollern und
Graf Alewicus von Sultz gegründet wurde, verschiedene Güter erhielt. Nach dem ersten Abt

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