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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
42. Jahresband.1962
Seite: 208
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1962/0220
hierüber: post obitum regis episcopus Castrum Crax Cunonis de Bergheim destruens
lapides quadros ad constructionem opidi Liehtenowe traduxit = Nach dem Tode
des Königs zerstörte der Bischof die dem Cuno von Bergheim gehörige Burg Crax
und verwendete deren Quadersteine zum Bau der Stadt Lichtenau 1).

Die Abtei Schwarzach stand auf seiten König Adolfs von Nassau und hatte sich
ein Jahr zuvor noch unter seinen besonderen Schutz begeben; sie mußte nun den
Druck der Sieger verspüren. Wohl unter Mitwirkung des vorgesetzten bischöflichen
Lichtenbergers gelang es, die Abtei zum Verkauf des südwestlichen Teiles der
Scherzheimer Mark mit den Dörfern Scherzheim, Helmlingen, Hirsach (ausgegangen
) und Muckenschopf — das Gebiet des nachmaligen Gerichts Lichtenau — samt
Memprechtshofen an den Neffen Johannes I. von Lichtenberg zu bewegen 1298.

Da weder die Urkunde oder eine Kopie noch sonst eine archivalische Notiz über diesen
Kauf vorliegen, mußte Eyer eine Begründung seiner richtigen Annahme unterlassen. Auch
Beinert hatte dies vermutet, ohne es auszusprechen. Die Urkunde der Verpfändung
Lichtenaus 1399 berichtet nur: „daß des alles ledig eigen ist und nit Lehen", und das
Salbuch 1550 vermerkt: „Lichtenau ist nit Lehen, sondern erkauft Eigenthumb." Woher,
wird verschwiegen. Eine Hilfe bietet das Weistum des klösterlich schwarzachischen Huboder
Fronhofes Ulm, niedergeschrieben beim Auftreten der Lichtenberger um 1318, welches
die Rechte der Abtei Schwarzach in der Scherzheimer Mark (Grenzen: Merenlache und
Schwarzwasser bis Michelbuch—Rhein—Illehag, ein Hof in Renchenloch-Veiterbach
zwischen Schwarzach und Greffern) festlegt2). Darnach war diese Mark Bestandteil des
Klosterterritoriums. Die Markgenossen waren klösterliche Leibeigene, nach dem Klosterheiligen
St.-Petersleute geheißen. In Artikel 29 des Weistums werden die Grenzumgänge
mit fremden Grundherren aufgezeigt: „. . . und dar über sol ein apt und sin Schultheiß
friden und ban geben Züschen der Merenlachen (zwischen Moos und Unzhurst) und
Brantzelachen bitz zue Mithenbuech yn mitten in die bache" (die Acher am Einlauf des
Schwarzwassers unweit Michelbuch). „Darnach solle ein graue (Herr von Lichtenberg)
friden und ban geben hie dißsyt der Brantzenlachen (Acher) bitz zue
deme Illehack (Renchenloch), untz an den Ryne, untze Ulmen und die
bache" (Unterlauf der Acher und des Schwarzbaches - die neue Territoriumsgrenze der
Abtei bei Ulm). Daraus ergibt sich, daß die Grenzbegehung der Scherzheimer Markwaldung
gegen die Großweierer Mark dem Kloster als Bannherr allein zustand, während der
Untergang der Süd-, West- und Nordgrenze des von der Abtei verkauften südwestlichen
Teiles der Mark — dem nachmaligen Gericht Lichtenau — nun der Herrschaft Lichtenberg
zugewiesen wurde. Die Ostgrenze bildete der Scherzheimer Wald, Eigentum der
Markgenossen, dessen Grenze fortan Lichtenberg, die Abtei und die Heimburgtümer
gemeinsam untergingen. Noch 1326 verglichen sich der Abt und Vogt Andreas zu Achern
ohne lichtenbergische Beteiligung wegen Weide- und Holzstreitigkeiten des Hofes Michelbuch
mit den Markleuten. Aber im Verlaufe des 14. Jahrhunderts mußte die Abtei ihre
Hoheitsrechte über die Scherzheimer Waldmark mit Lichtenberg als dem neuen Grundherren
der Dörfer Scherzheim, Helmlingen, Hirsach und Muckenschopf teilen. Natürlich
vollzog sich diese Auseinandersetzung nicht ohne Zwist, welchen die badischen Räte 1422
beilegten.

Memprechtshofen war kein bischöflich straßburgisches Lehen und gehörte in die Ulmer
Mark des Maiwaldes (Ulm bei Renchen). Die Abtei ihrerseits besaß daselbst einen Dinghof
und Güter. Elf Huber lieferten Ernte- und Fastnachtshühner und gaben den Todfall 1462.

Mit diesem Kauf dürften die Herren von Lichtenberg auch das Gefäll (1400), den

!) Regesten der Bischöfe von Straßburg. II, S. 365 u. 397. Eyer, Urkundensammlung. Reg. 104. 107.
2) Abgedruckt in J. Grimm, Weisthümer. Göttingen 1840.

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