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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
42. Jahresband.1962
Seite: 217
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zwei Mal % Jüch Welschkorn, „ist hübsch". Allgemein als Zehnten waren laut
Verordnung des Konsistoriums 1677 zwei Sester ausgebrochene Körner vom Jüch
zu nehmen.

Der Tabakbau 1679

Der Dreißigjährige Krieg brachte das „Tabaktrinken", wie man das Tabakrauchen
zu nennen pflegte, in Deutschland in Brauch. Gegen die Verallgemeinerung
des Pfeifenrauchens schritten die Herrschaften mit Verboten ein, um so mehr als
es in Scheunen und Hanfplaueln häufig Feuersbrünste herbeiführte. Ein hanauisches
Kammerprotokoll erneuerte 1655 das Verbot des Tabaktrinkens heimlich
oder öffentlich bei 10 Reichstalern oder 5 Tagen Turmstrafe, legte auch Krämern
und Handelsleuten bei Strafe von 20 Reichstalern oder des Turmes auf, Tabak
nicht mehr nach dem Pfennigwert, sondern nur pfundweise und weniger nicht
als zu 1 8 4> i dazu nur an Fremde, zu verkaufen. Die Wirte und Gastgeber
sollten dies fremden Gästen ansagen (E 3025). Aus diesem Grunde kam der
Tabakbau vielerorts nicht auf. Erst im März 1679 verlautet, daß eine gewisse
Person von Handlung (Handelsmann) sich in Lichtenau niederlassen und, als
ein Hintersaß von Fronen, Wachen und allen Beschwerden befreit, gegen ein
leidliches und gewisses Jahrgeld Tabakmacher von anderen Orten dahin bringen
wolle, die sich daselbst setzen und so dem Städtlein zum Aufkommen verhelfen
würden. Das war der Anfang des Hanauer Tabakbaues. Weitere
Nachrichten fehlen. Der Tabakzehnte war seit 1677 auf 1 fl. 5 ß Ml Geld vom
Jüch festgesetzt; der Tabakakzis der Grundherrschaft desgleichen. Tabakakzis
im Lichtenauer Gericht 1681 == 12 fl. und 1682: Lichtenau 9 fl. 5 ß 7% -4,
Scherzheim 2 fl. — 7 Vi ■$>, Helmlingen 1 fL fr ß 3 Die Tabakpflanzer boten
ihr Erzeugnis auf den umliegenden Märkten feil; nach dem neuen Lichtenauer
Wochenmarktprivileg vom 6. Mai 1680 waren vom Zentner 4 Waaggeld und
8 4 Pfundzoll zu erheben. Vermerk der Kirchschaffneirechnung 1680: Tabakzehnt
zu Bischofsheim tut nichts; 1689 ist er unter den Hanf- und Welschkornzehnten
gezogen. Der Bericht vom Jahre 1679 fährt fort: Wann endlich auch
Tabak im Amt Willstätt sollte gepflanzt werden, müßte selbiger bei öffentlicher
Waag verkauft, vom Zentner ebenfalls 8 ^ Pfundzoll sowie 4 J> Waaggeld erhoben
und dem Waagmeister ein Viertel an letzterem überlassen werden (Willstätt
Konv. 8) '). Daraus geht hervor, daß der Tabakbau damals im Willstätter

1) Verbreitet als Handelspflanze war damals die Färberdistel, falscher Safran oder Saflor genannt. Der
Anbau ist 1643 zu Freisten, 1644 zu Bischofsheim und Diersheim nachzuweisen. Ebenso 1649 zu Holzhausen:
Vi Jüch Safran im Garten, „stehet aber gar schlecht". Ein Anschlag des Münzhofes zu Lichtenau verzeichnet
1665 45 Pfund Safran (getrocknete Blüten) zu je 7 ß 6 ^. Darum trachtete die Herrschaft, „maßen diß eine
der besten Landwahren ist", 1679 den Safran auch im Amt Willstätt einzuführen, und setzte Meßtag und
Safranverkauf auf Bartholomäi an. Vom Pfund sollte 1 Pfundzoll und vom Zentner 3 J> Waaggeld erfordert
, von letzterem aber dem Waagmeister 1U überlassen werden (Willstätt Konv. 8). Wegen Anpflanzung
und Verarbeitung von Krapp oder Färberröte in beiden Ämtern suchte 1770 ein Herr Jean Henry Wretmann
zu Straßburg ein Privileg auf 30 Jahre zu erhalten. Der Unternehmer wollte die Pflanzer über Art und Weise
de5 Anbaues unterrichten und die erforderlichen Pflanzen um billigen Preis verschaffen. Rötmühle zu Kork.

Ausschlaggebend war jedoch der Hanfbau. Straßburger Bürger kauften um 1661 im Jahresdurchschnitt mindestens
3000 Ztr. Schleißhanf in beiden Ämtern ein. Hanfwaaggeld im Amt Willstätt 1780, vom Zentner
8 4 : Willstätt 948J/i Ztr., Gericht Kork 612'/i Ztr., Eckartsweier und Hohnhurst 637 Ztr., Hesselhurst

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