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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
42. Jahresband.1962
Seite: 218
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1962/0230
Amte, das hauptsächlich Hanf erzeugte, noch nicht eingeführt war. Dem Anbau
des Tabaks im Hanauerland blieben enge Grenzen gezogen; gelegentliche Nachrichten
beweisen dies. Tabakzehnt des Amts Willstätt 1734: zu Sand 7 ß 6
Eckartsweier 2 ß 6 die übrigen Amtsorte pflanzen keinen Tabak. 1756 trug
der Tabakzehnt nur zu Willstätt 1 fl. — 3% 1790 kein Tabak im ganzen
Amte. Da und dort waren einzelne Tabakfabrikanten im Lande mit der Zurichtung
des Pfeifentabaks unter dem Namen „Tabakspinner" anzutreffen. Der
Willstätter Müller gedachte 1793 seine Ölmühle in eine Tabakmühle oder -stampfe
für einen Fabrikanten aus Kehl umzuwandeln (Schnupftabak). Erst seit der
Aufgabe des Hanfbaus infolge ausländischer Konkurrenz zu Ende des 19. Jahrhunderts
errang sich der Tabakbau im Hanauerlande allgemeine Geltung.

Der Kartoffelbau 1739

Wie der junge Preußenkönig Friedrich II. während seinen ersten Regierungsjahren
den Kartoffelbau in Pommern einführen ließ und auf welche merkwürdigen
Einfälle die Untertanen bei der Pflanzung verfielen, hat der Kolberger
Seefahrer und aufrechte Bürger Joachim Nettelbeck in seiner wundersamen
Lebensgeschichte behaglich festgehalten. Wer aber die Kartoffel, diese wertvollste
Gabe der „Neuen Welt", nach Deutschland und zu welcher Zeit an den Oberrhein
verbracht, insbesondere wessen Unternehmungsgeist unsere hanauische
Heimat ihren Anbau zu verdanken hat, ist in keiner Chronik verzeichnet. Fest
steht nur, daß 1 739 im Hanauerland allgemein mit dem Kartoffelbau
in Gärten und auf dem Felde der Anfang gemacht
wurde. Je mehr es dem Herbste zuging, kam Kirchenschaffner Alberti in
Schwierigkeiten, überlegte hin und her, ob die Kartoffel wohl eine neue Art
Zehnten darstelle oder unter den großen bzw. kleinen Zehnten zu schlagen wäre.
Als gewissenhafter Beamter wandte sich der Mann an seine vorgesetzte Behörde,
das Hochfürstliche Hanau-Lichtenbergische Konsistorium in Buchsweiler, und legte
die Verhältnisse dar:

Daß die Grundbirnen in dem Bann Linx nicht ackerweise und in großer
Quantität, sondern nur von einigen Bürgern auf kleinen Plätzen an denjenigen
Äckern, worauf im Vorjahre Welschkorn gestanden, gepflanzt würden, welche
Äcker auch zu anderer Zeit mit Weizen, Korn und Gerste angeblümt gewesen
seien.

Laut Konsistorialbeschluß vom 15. Oktober 1739 sollte der Kirchenschaffner
den Zehnten von Grundbirnen gleich dem Welschkorn zum großen Zehnten ziehen
. Die Versteigerung des „Grundbeerenzehnt" ergab zu Linx 1739 in Geld 1 fl.

422V« Ztr., Legelshurst 543V« Ztr., Sand 290V« Ztr., Auenheim 469 Ztr., von 3923V« Ztr. 261 fl. 5^ 10 3,.
Akzis von Hanf, der aus dem Amt geführt, vom Zentner 4 % : Willstätt 766V« Ztr., Gericht Kork 616V* Ztr.,
Eckartsweier und Hohnhurst 866 Ztr., Hesselhurst 4221/« Ztr., Legelshurst 37574 Ztr., Sand 300'/« Ztr., Auenheim
223V2 Ztr., von 3570V« Ztr., 119 fl. — 3 J,. Hanfakzis 1790: Willstätt 100378 Ztr., Gericht Kork
966V« Ztr., Eckartsweier und Hohnhurst 567s Ztr., Hesselhurst 198 Ztr., Legelshurst 578 Ztr., Sand 3217s Ztr.,
Auenheim 51 Ztr., zus. 3175Vs Ztr.

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