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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
43. Jahresband.1963
Seite: 74
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1963/0086
langsam für den ungeduldigen jungen Herrn. Der Wiederaufbau nahm die Kräfte
der Menschen in Anspruch. Für den Grafen ging es vor allem darum, einen
standesgemäßen Wohnsitz zu schaffen. Noch lag Neuendautenstein, die einst so
herrliche Residenz, in Trümmern, Zeugnis einer wilden, zerstörerischen Zeit.
Indessen war es das Nächstliegende, hier anzusetzen und den Wiederaufbau in
die Wege zu leiten. Im November 1655 besichtigte der kaiserliche Notar, von
Offenburg kommend und begleitet von den Lahrer Zimmerleuten Huber und
Lagay (?), die Mauerreste. Ihr Bericht gibt uns ein ungefähres Bild von dem
damaligen Zustand der Ruine. Die Umfassungsmauern standen noch, und vor
allem war die Frontmauer noch einigermaßen erhalten und „oben herumb, wo es
am schwächsten" noch „ganz gut und frisch". Von den sechs welschen oder
italienischen Giebeln hatte einer den Brand von 1636 überstanden. Huber schätzte
die Kosten für Arbeitslöhne bei der Wiederherstellung auf 3500 Gulden. Man
rechnete mit einem Zuschuß der vorderösterreichischen Regierung in Innsbruck als
Lehensherrin in etwa dieser Höhe. Das übrige, vor allem die Kosten für das
Baumaterial, würde am Grafen hängenbleiben. Nur langsam ging der Aufbau
vonstatten; er brachte sicher mancherlei Ärger für den Bauherrn mit sich.

Noch eine andere Sache war es, die den Grafen gleich von Anfang an nicht
zur Ruhe kommen ließ. Es war der zäh und hartnäckig aufrechterhaltene Anspruch
Baden-Durlachs auf das Gebiet, in dem sich einzurichten der Graf sich eben
anschickte. Die Rechtslage war im Grunde klar. Baden-Durlach berief sich auf
das Testament der Anna Maria, der letzten Geroldseckerin, in dem diese ihren
zweiten Gemahl, Markgraf Friedrich V. von Baden-Durlach, zum Erben ihrer
Güter eingesetzt hatte. Das alte Stammland um Hohengeroldseck war damit nicht
gemeint. Es handelte sich um den Komplex, den sich Graf Jakob um Schloß
Dautenstein geschaffen hatte und der juristisch gesehen als Allod, als Eigenbesitz,
gelten mußte. Die österreichische Regierung aber hatte das ganze Gebiet in Bausch
und Bogen als erledigtes Lehen an sich gezogen. Schon Friedrich V. hatte die
Angelegenheit im Auftrag seiner Gemahlin auf den Verhandlungstisch von Osnabrück
gebracht. Als Sache „De Baronatu Geroldseck" wurde sie dort zu den Akten
genommen, dann aber unter der Frage der Zuständigkeit von einer Stelle zur
andern verwiesen, vom Friedens-Exekutions-Convent zu Nürnberg an das Reichskammergericht
, dann an das schwäbische Kreisausschreibamt, von dort an den
kaiserlichen Reichshofsrat, und schließlich blieb sie am vorderösterreichischen
Gericht in Freiburg hängen. Die Frage, was als Lehen und was als Allod anzusehen
sei, war von den Juristen längst entwirrt worden, und es wäre wohl im Grunde
nicht allzu schwer gewesen, zu einer Entscheidung zu kommen. Aber daran war
der Gegenpartei nicht gelegen. Im Gegenteil: der Graf wendete alle möglichen
Praktiken an, um eine solche Entscheidung zu hintertreiben oder möglichst lange
hinauszuschieben. Immer wieder beantragte er Vertagung. War eine Verhandlung
anberaumt, dann fehlte sein Bevollmächtigter, war dieser erschienen, dann genügten
die ihm mitgegebenen Vollmachten nicht. Die Advokaten aber stellten immerhin
ihre Schriftsätze auf, und die Akten häuften sich zu Bergen. 1669 schickte der
Markgraf Friedrich VI. seinen Hofmeister Johann Eisner von Löwenstein nach

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