Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
43. Jahresband.1963
Seite: 87
(PDF, 61 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1963/0099
Zoll gefordert und auch gegeben worden, aber über der Kinzig, d. h. auf der
Zeller Seite, werde der Zoll von diesen gefordert."

Er gibt weiter zu Protokoll, „von alten Männern gehört zu haben, daß bei
alten Zeiten, vor anderthalb Jahrhundert und mehr Jahren, gedachte Stadt Zell
sich auch unterfangen habe, aber nicht an diesem, jetztmals strittigen Ort, sondern
im Reyger Wald genannt, einen Zollstock zu setzen, hatten auch sogar einem
Zoller eine Wohnung dabei machen lassen. Der alte Graf von Geroldseck letzten
Stammes und Namens aber, als seiner Gerechtsame nachteilig, habe sogleich seine
Wildschützen samt einer Anzahl der Untertanen an diesen Ort geschickt, welche
nicht allein den durch die Stadt Zell geordneten Zoller hinweg und durch die
Kinzig gejagt, sondern auch solchen Zollstock niedergehauen und in die Kinzig
geworfen und das Zollhaus auch ganz und gar ruiniert. Von solcher Zeit an
hätten die Zeller niemalen sich unterstanden, weiter einen Zollstock auf Geroldsecker
Seite zu setzen als vor kurzer Zeit an diesem strittigen Ort, welches aber
die Herrschaft auch nicht gestattet, sondern niederhauen und ruinieren lassen.

So habe sich seines Wissens schon vor fünfzig Jahren zugetragen, daß damals
gewester Vogt von Schönberg unweit von diesem Ort, wo sie jetzt den Zollstock
disputieren, unglücklicherweise in der Kinzig ertrunken. Da hätten alle benachbarten
Herrschaften, so jenseits dieses Flusses der Prälat von Gengenbach zusammen
mit der Stadt Zell, diesseits aber die gnädige Herrschaft Geroldseck verschiedene
Leute verordnet, welche diesen ertrunkenen Körper aufsuchen, um ihr
habendes jus territoriale et superioritatis zu manutenieren (ihr Hoheitsrecht geltend
zu machen). Und als diese beiderseits, woselbst der tote Körper gelegen,
zusammengetroffen, hätten des gnädigen Herrn Prälaten und der Stadt Zell
dabei erschienene Deputierte selbst bekennen müssen, daß er der Herrschaft zuständig
sei und ihn freiwillig und ohne jede Widerrede hinwegnehmen lassen."

Soweit der Bericht des Jägers Wild. Uns interessiert heute manchmal weniger
der Fall an sich, sondern mehr das „Drum und Dran", der Einblick in die Lebensverhältnisse
jener Menschen, auf die durch derartige Protokolle bezeichnende
Streiflichter fallen. Mit den Zollverhältnissen an der Grenze gegen Zell scheint
es dann wieder beim alten geblieben zu sein.

Nicht bereinigt war aber immer noch der Fall Sägemühle-Steinbrückle. Der
Prozeß vor dem Reichskammergericht hatte zu keinem Ergebnis geführt und lief
in diesen Jahren offenbar immer noch. So wurde auch in dieser Sache eine Befragung
durchgeführt. Die Bedeutung, die man ihr zumaß, war dadurch unterstrichen
, daß sie im Saal des Schlosses Dautenstein vorgenommen wurde und daß
über dreißig Personen dazu aufgerufen waren. Sie fand am 8. April 1715 statt
und sollte folgende Fragen klären: Wie weit geht die Geroldsecker Rechtshoheit
gegen Lahr zu; welcher Herrschaft ist der Müller dort verpflichtet und untenan;
was man noch von den Händeln wegen des Steinbrückleins weiß; wohin pflegt
man in beiden Herrschaften die Malefikanten (Übeltäter) zu bringen; wohin gehört
seit alters der Kuhbacher Zehnte und wohin ist er all die Jahre her geliefert
worden?

Es mag einigermaßen rührend anzusehen gewesen sein, wie sie da anrückten,

7 Die Ortenau

87


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1963/0099