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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
43. Jahresband.1963
Seite: 145
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Das Mühlstein-Territorium konnte er 1511 erwerben15), wodurch die Klosterherrschaft
vielen künftigen Schwierigkeiten und Verdrießlichkeiten überhoben
wurde.

1513 ließ er die Mannlehen-Rechte für jedes einzelne Mannlehen aufzeichnen le),
was freilich auch nicht vollständig wurde.

Er veranlaßte die Gesamtaufzeichnung des geltenden Rechts in einer geschickten
Gesamtverfassung von 1516.

Im Jahre 1520 bestellte er einen Ausschuß von Gotteshausmannen, die als Fachleute
ihn beraten mußten, wie die abteiliche Verwaltung und Wirtschaft verbessert
und rentabel gestaltet werden könnte 17).

Dies alles zeigt schon zur Genüge, daß Abt Philipp die Schwächen der Herrschaftsverwaltung
an entscheidenden Punkten erkannte und beseitigen wollte. Er
packte es als einziger am richtigen Ende an und erreichte wenigstens, daß klare und
übersichtliche Unterlagen geschaffen wurden. Allein die Verwahrlosung des umfangreichen
Besitzes war zu weit gediehen, die verfügbaren Abhilfemittel zu
klein, die Zeitverhältnisse aufregend und verwirrend und seine Regierungszeit bei
solcher Lage zu kurz, als daß er alle Verhältnisse klären konnte.

Dazu kam die Revolution auf religiösem Gebiet sowie die Bauernwirren, die
auch die Wirtschaft und Verwaltung in arge Mitleidenschaft zogen, und die zu
geringe Zahl der damals vorhandenen Mönche, die einen großen Teil der Verwaltung
besorgen mußten und natürlich ebenfalls überlastet waren. Große Widerstände
gingen ferner von der Gengenbacher Stadtverwaltung aus, die gar zu
gerne einen Teil des abteilichen Besitzes an sich liquidieren wollte 18) und in diesem
Sinne dem Abt Schwierigkeiten über Schwierigkeiten machte. Angeregt wurde sie
dazu durch das eigensüchtige Bestreben des derzeitigen Kastenvogtes, dessen
kräftigere Faust man nämlich nach der schwachen klösterlichen nicht gern erben
wollte.

Der damalige Kastenvogt war Graf Wilhelm von Fürstenberg, anfangs ein
Günstling des Kaisers Maximilian I. Da seine Herrschaft Kinzigtal mit den Städten
Wolfach und Haslach so schön an die Abteiherrschaft grenzte, hoffte er, in dem
Durcheinander jener Tage die weltliche Klosterherrschaft oder doch wenigstens
deren schönsten Teil, die Grafschaft, an sich ziehen zu können 19).

15) Siehe das Kapitel Mühlstein.

16) „Das Kloster hatte Vasallen, die von ihm Lehen innehatten, mit denen gewisse Rechte, Einkünfte usw.
verbunden waren. Sie waren früher in vorschriftsmäßigen Büchern und Jahrbüchern des Klosters vorhanden
und enthalten. Aber diese Bücher und Annalen gingen durch die Unaufmerksamkeit der Vorgänger des Abtes
Philipp verloren in einem solchen Umfang, daß der genannte Abt keine Kenntnis von allem früher Vorgegangenen
gewinnen konnte, woraus ihm und seinem Kloster für die Zukunft umfangreiche und schwere Verkümmerung
sowie viele andere Schäden und Nachteile entstehen könnten. Deshalb wurden alle Vasallen vor
den Curienrichter des Archidiakonats Ultra Rhenum in Straßburg zitiert, um dort beeidigte Angaben über
ihre klösterlichen Ambachtlehen zu machen. U. vom 20. Juni 1513, GK 30/72 Gb Stift (Ambachtlehen, so
daß Gottshauß Gengenbach zu vergeben hat; Libell).

17) U. vom 7. Februar 1520, GK 30/91 Gb Stift.

18) Schultheiß, Meister, der alte und junge Rat einerseits und die ganze Gemeinde zu Gengenbach andrerseits
vereinigen sich dahin, das Kloster Gengenbach zu ihren Händen zu nehmen
undansich zubringen. U. vom 9. Mai 1525, GK 30/91 Stadt Gengenbach.

1») Siehe UU. vom 22. August 1504, Kopie GK, H 228 fol. 52 af.; 28. April 1511, als der Kaiser in
Gengenbach weilte (Ausstellungsort der U. ist Gengenbach), ebenda fol. 53 a; 24. November 1525, ebenda

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