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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
43. Jahresband.1963
Seite: 157
(PDF, 61 MB)
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schaften und Verschreibungen Graf Johann Reinhards in beiden Ämtern aufführen.
Und dazu die alten Schulden! Fürs Amt Lichtenau betrug die Verschuldung einige
hunderttausend Gulden.

Außer den bereits genannten Veräußerungen eine weitere Lese, aber noch lange nicht
erschöpfend!

Verkäufe:

1607 der Reinhardsauer Hof bei Lichtenau als Erblehen um 3800 fl.

1618 das Gültgut zu Diersheim um 1700 fl.

1619 die Schaffneibehausung zu Lichtenau samt dahinter gelegenen zwo Jüch Feld im
Tiergarten um 1500 fl.

1620 auf 24. Oktober die Fronfreiheit an Diersheim um 1000 fl.

Verpfändungen:

1603 der Gigling (fälschlich Gayling) bei Helmlingen um 3000 fl.
1605 der Herrenhof zu Helmlingen um 5000 fl.
1612 der Breitenwört zu Diersheim um 1000 fl.

1614 das Herrengut zu Scherzheim auf Wiederlösung um 2400 fl., abgelöst 1673/74/75
mit 900 fl.

die Schäferei zu Scherzheim um 1000 fl.
das Hundsfelder Ried um 8000 fl.

1617 der Tiergarten zu Lichtenau um 1400 fl.

1618 der Zehnten zu Holzhausen und Hausgereut um 4800 fl.

236 V. 5 Sr. Molzer in beiden Ämtern und 100 V. Hafer zu Sand um 11 473 fl.
5 Batzen.

1619 verschiedene Güter an Joh. Ludwig Eichelstein, den Münzverwalter zu Wörth,
für 9232 fl. 5ß 2

1620 ein Stück vom Thomaswald gegen 3300 fl.

1623 der Ziegelofen zu Lichtenau um 1000 fl., den 3. Februar 1630 als „leichte" Münze
auf 375 fl. ermäßigt (E 2894).

Verpfändet war die Mehrzahl der Gefälle als Zehnten, Bet, Ohmgeld, Frongeld,
der Zoll des Amts Lichtenau wegen 17 000 fl. usw.

Verschreibungen:

Hanß Ludwig von Mittelhausen jährlich 40 Kl. Holz aus den herrschaftlichen Forsten
des Lichtenauer Amts zu Schiff nach Straßburg in die Wohnung zu liefern sowie
5 Eckerrechte in Ihro Gnaden Wäldern.
1618 Christoph Merkelbach, Handelsmann zu Straßburg, und nach dessen Ableben seinen
Kindern als Remuneration und Wiedervergeltung 12 Kl. Brennholz wie auch ein
Reh durch den Forst- und Jägermeister zu Lichtenau. Dazu soll durch denselben je
eine Tonne Hirsch- und Schweinewildbret gereicht werden. Audi dürfen seine Waren
zollfrei passieren (Gen. Konv. 5).

Überrascht durch die Anzahl der Verkäufe, Pfandschaften und Verschreibungen,
welche Johann Reinhard während seiner Regierung den Gläubigern seiner Anleihen
gemacht hat, bekennen auch wir uns zur Ansicht jenes Archivars, der nach Durchsicht
der hanauischen Akten über den Grafen treffend urteilte: „Er machte eine
Schuld nach der anderen, die alte ließ er stehen und vermehrte selbe mit neuen
Aufnahmen" (Suchier). Um der ewigen Geldnot Herr zu werden, hatte er es auch
mit der „Goldmacherkunst" versucht und 1625 fünf „Gesellen" am Hof zu
Buchsweiler beschäftigt (A. A. 1757). Wenn Pfarrer Maternus zu Eckartsweier
1620 umherstreute, der gnädige Herr wäre von Schelmen und Dieben umlagert, so
hat er unzweifelhaft die Volksmeinung zum Ausdruck gebracht.

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