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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
45. Jahresband.1965
Seite: 101
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1965/0104
Schütterer Untertanen die Frucht auf den Feldern verderben. Ob eine feierliche
Aufforderung des Kaisers an die Gegner Diebolds, von Schuttern abzuziehen, die
Eroberung bereits voraussetzt, läßt sich nicht klar entscheiden. Sie müßte dann
im September erfolgt sein. Vom 22. November datiert ein kaiserlicher Erlaß, der
strengste Maßnahmen androht (Verlust der Lehen, hohe Geldbuße). Schließlich
gelingt es, einen Waffenstillstand zu erzwingen, den beide Parteien schlecht und
recht zu halten gewillt sind. Ein Schriftstück, aus dem die Eroberung von Burg
und Stadt, eindeutig datiert, hervorgingen, ist mir bisher nicht zu Gesicht gekommen
. Jedenfalls läßt sich die Darstellung, die A. Ludwig in dem eingangs
erwähnten Aufsatz gibt: „Das Städtchen wurde erstürmt und Diebold erschlagen
trotz kaiserlichen Schutzes", in dieser Form nicht halten. Diebold überlebte den
Krieg. Als sein Todesjahr ist 1461 urkundlich nachweisbar. Sein Bruder Heinrich
aber fand am 16. Mai 1434 ein gewaltsames Ende. Er wurde von markgräflichen
Reitern in der Nähe des Schütterer Schlosses erschlagen. Im übrigen ist anzunehmen
, daß infolge der kaiserlichen Ermahnungen und Drohungen die Zerstörungen
in gewissen Grenzen blieben. Die eindeutige Stellungnahme des Kaisers
und seines Statthalters wirkte sich doch zugunsten der beiden Geroldsecker aus,
d. h. letzten Endes hatte Diebold den Nutzen davon. Der Abt des Klosters
Schuttern, der sicher den Verlauf der Ereignisse genau verfolgte, muß bereits im
Frühjahr 1434 zu der Überzeugung gekommen sein, daß die Ortsherrschaft und
das Kastenvogteirecht schließlich doch bei Diebold bleiben würden. Anders ist es
nicht zu erklären, daß bereits am ersten Mai 1434 ein Vertragsentwurf zustande
kommt, wonach Diebold nach verschiedenen Wiedergutmachungen das Kastenvogteirecht
von neuem eingeräumt werden sollte. So war er noch glimpflich aus
der gefährlichen Lage davongekommen.

Seine wirtschaftlichen Verhältnisse aber waren durch den unseligen Krieg völlig
zerrüttet. Straßburg und der Pfalzgraf nutzten seine Lage aus und verschafften sich
Rechte am Schloß zu Schuttern; Straßburg, indem es sich das öffnungsrecht darin
erkaufte, Pfalzgraf Friedrich, indem er die Hälfte von Schloß und Stadt um
1000 Gulden an sich brachte. Zuvor schon hatte sich Diebold dem Pfalzgrafen als
Erbdiener verschrieben, hatte sich also in Abhängigkeit von ihm begeben. Von
Geroldseck aus betrachtete man das Schloß jetzt mehr unter dem Gesichtspunkt
familiärer Nutzung. Diebolds Gemahlin Dorothea von Tengen und Nellenburg
sollte es nach einem Hausvertrag als Witwengut erhalten. Noch aber war an
diesem Fleck Erde keine endgültige Ruhe eingekehrt, wie die folgenden Ereignisse
zeigen.

Diebolds I. Sohn, Diebold IL, führte wie den väterlichen Namen so auch dessen
streitsüchtige Tradition weiter. Auch er verstand es nicht, sich den einmal gegebenen
Verhältnissen anzupassen. Eigenwillig und unbesonnen griff er die
Gelegenheiten zu Streit und Händel auf, wie sie gerade am Weg lagen, ohne zu
bedenken, daß er seine schwache Stellung immer mehr gefährdete. So verwickelte
er sich 1473 in einen typischen Streitfall von der Art, wie sie sich aus den Schutz-
und Interessengemeinschaften jener Zeit immer wieder ergaben. Um einem Ritter

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