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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
45. Jahresband.1965
Seite: 116
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1965/0119
Die Pfarrei Windschläg

von Ludwig D e n g 1 e r

Eine Pfarrpfründe wurde hier schon im Jahre 1091 errichtet. 1258 war das
Kloster Allerheiligen zehntberechtigt, das hier einen „munch hof" erbaute. Für
diese Schenkung mußte Jahrhunderte hindurch in Windschläg ein Jahrtagsamt
gehalten werden. 1462 vermachte Daniel von Diersperg das Patronatsrecht wieder
dem Kloster Gengenbach, von dem es um 1600 an das Kloster Allerheiligen
übergeben wurde. 1504 wird ein „vicarius perpetuus (Pfarrverwalter) Sifridus
Flach" erwähnt. Der um 1575 amtierende Pfarrer Konrad Burkhard war der
Lehre Luthers zugetan. Infolge eines großen Priestermangels trat dann das Kloster
Allerheiligen 1659 das Besetzungsrecht der Pfarrei an Freiherrn Karl von Neveu
ab, der seinen Sitz auf Schloß Ortenberg hatte. Bis heute ist es im Besitze seiner
Nachkommen geblieben. Nach einem Visitationsbericht des damals zuständigen
Bistums Straßburg vom Jahre 1666 wurden unter 120 Einwohnern 80 Kommunikanten
gezählt. Der hl. Pankratius als Kirchenpatron läßt den Einfluß
fränkischer Glaubensboten erkennen, die auch anderwärts die Verehrung römischer
Heiliger in unserer Heimat förderten. Mit der Ortenau kam die Pfarrei 1827 an
das neu errichtete Erzbistum Freiburg.

I. Die Kirchenbücher

Die vorzüglichste Quelle der Familienforschung bilden die Kirchenbücher. Da
es in Deutschland erst seit 1875 bürgerliche Standesbücher gibt, sind wir für die
davorliegende Zeit auf jene angewiesen. Während im Mittelalter nur Totenbücher
und Anniversarien (Verzeichnis der gestifteten Seelenmessen) existieren, sind seit
dem Konzil vonTrient (1545—1563) auch Tauf- und Ehebücher vorgeschrieben. In
dem 1918 in Kraft getretenen kirchlichen Gesetzbuch (CIC) wird bestimmt, daß
diese Bücher sorgfältig zu führen und zu verwahren sind und daß Abschriften
daraus am Jahresende dem bischöflichen Ordinariat übersandt werden müssen.
Im Taufbuch sollen auch Vermerke über den Empfang der hl. Firmung, die Eheschließung
und den Eintritt in den geistlichen oder Ordensstand eingetragen
werden (can. 470).

In der Pfarrei Windschläg sind Kirchenbücher seit dem Jahre 1703 vorhanden.
Bis zum 6. Juni 1811 werden die Kasualien in lateinischer Sprache verzeichnet und
in einem Bande vereinigt; nach 1870 erscheinen getrennte Tauf-, Ehe- und Totenbücher
. Bei der lateinischen Angabe von Daten ist zu beachten, daß die Monate
mit der Zahl des römischen Monatsnamens angegeben werden. So bedeutet z.B.:
3.7 bris den 3. September (und nicht etwa den 3. Juli). Allen Büchern sind gewisse
stehende Ausdrucksweisen eigentümlich.

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