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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
45. Jahresband.1965
Seite: 135
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1965/0138
Der Umfang der einst stark befestigten Altstadt Gengenbach ist mit Hilfe der drei heute noch vorhandenen
Stadttore gut erkennbar. Die breite Straßenfläche der Mittelachse trennte die beiden vom Mauerring umschlossenen
Gemeinwesen, links die bürgerliche Reichsstadt, rechts die kleinere Abteisiedlung war die Zentrale der
Grafschaft. Freigegeb. v. B. St. M, f. W. u. V. G S/433

Vor 1272 lag das sogenannte Interregnum, d. h. die Zeit, als der deutsche König
wenig in Erscheinung trat. Aber schon seit den dreißiger Jahren des 13. Jhs. hatte
die Abteiherrschaft viele Nachteile zu erleiden in den wilden Kämpfen der letzten
Staufer. In jener Zeit wurden im Bereich der Ortenau als einem Brennpunkt des
Reiches verschiedene Besitzungen und Rechte von den Königen und Gegenkönigen
gegen Geld- oder Truppenhilfe einfach vergeben, zuweilen ohne daß die Rechtslage
hinreichend geprüft wurde. Damals erlitt die Abtei Gengenbach als Stelle
des schwächsten Widerstandes merkbare, nie wieder eingebrachte Verluste10). Die
meisten konnte auch König Rudolf nicht rückgängig machen.

Der Abt hatte öfters Veranlassung, dem König zu melden, daß gerade die
Vögte und die Sonderbeauftragten des Reiches das Kloster im Bezug seiner
Zehnten und Zinse behinderten durch Beschlüsse ihrer eigenen Gerichte. Das war

Olesbach ligent, die umbe die selbe graveschaft gewihselt (= eingetauscht) wurdent. RI 1275, 10; FU 4
Nr. 485, 441; L II 1331, 1; M 1516, 1. Siehe auch Ortenau 1962 S. 145 ff., 151, 153; 1963 S. 138.

10) Siehe die Urkunden Rudolfs I. vom 9. Dezember 1275 und 19. März 1286, Regesta Rudolfi Nr. 216
und Ergänzung 1 Nr. 1215; Ortenau 1927, 116 f. Durch die Urkunde vom 19. März 1286 wurde der Abtei
der ihr entzogene Mooswaldbezirk wieder zurückgegeben.

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