Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
45. Jahresband.1965
Seite: 137
(PDF, 62 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1965/0140
Gebiet der tatsächlich von den Nachbarn noch unangetasteten Immunität zufrieden
gab, also ohne die inzwischen entglittenen Teilstücke.

Dieses Gebiet hatte als Immunitätsgebiet sowieso nicht mehr zu einem Grafschaftsbezirk
gezählt. Daher wurde niemand durch die Erhebung der Immunität
zu einem Grafschaftsbezirk in seinen früheren Rechten geschmälert. Dagegen
wurde eine rechtliche Lücke geschlossen, die zuvor die Quelle zu
Verdrießlichkeiten war. Immerhin wurde der Grafschaftsbezirk zu einer
Sicherung der Abteiherrschaft gegen weitere gewaltsame Verluste. So wirkte
er fürderhin in der Tat. Es kam also mehr auf einen Ehrenzuwachs heraus und
eine Erhöhung der Sicherheit und Unantastbarkeit, denn als ein Recht, das sich
etwa in Einkünften auswirkte.

Trotzdem mußte das Gotteshaus als Gegenleistung neun Huben
in Ohlsbach, also am Rande der klösterlichen Immunität, dafür hergeben13).
Das war der halbe Hubbezirk in Ohlsbach, dessen Grundeigentum die Abtei dadurch
verlor mit den jährlichen Bodenzinsen, mit den Empfahungs- und Fallschuldigkeiten
, aber auch mit der Gerichtsbarkeit, Rechten, die regelmäßige und
sichere Einkünfte einbrachten. Sie bildeten künftig einen eigenen Verwaltungsbezirk
, der einem Hubengericht unterstand14).

Was nun den Namen der neuen Grafschaft anbelangt, so begegnet
uns einigemal der Name „Grafschaft Schwigenstein"lä). Wahrscheinlich
war früher auf dem Schwigenstein ein abteilicher Geleitsturm, wonach sich ein
Dienstmannengeschlecht tatsächlich „von Schwiggenstein" 16) nannte. Es ist jedoch
nicht anzunehmen, daß früher je einmal eine Gerichtsstätte damit verbunden war;
nirgends ist etwas davon überliefert. Dieser Name taucht erst um 1700 auf und
ist als bequeme Kennzeichnung des späten Chronisten Dornblüht anzusehen, geprägt
nach dem damals noch geläufigen Namen des östlichen Grenzpunktes der
Grafschaft. In den beiden großen kaiserlichen Verfassungsurkunden ist die Bezeichnung
(jeweils in § 1 des Haupttextes) stets gleich: „Grafschaft zwischen
Schwigenstein und Vellentürlein, die des Klosters
Gengenbach eigen ist."

Soweit wir es geschichtlich feststellen können, war die Hauptgerichtsstätte
der Abteiherrschaft mit dem Berufungsgericht in Gengenbach auf
Klosterboden11). Die Hauptgerichtsstätte pflegte den Namen für den Grafts
) Siehe oben Anm. 9.

14) Walter, Weistümer der Ortenau, 142; Ernewerung deß Olßbachischen Huobbezirkß, Urkunde vom
6. August 1652, GK 30 Ohlsbach; Urkunde vom 16. Mai 1564, GK 30/155 Ohlsbach. Siehe auch Ortenau
1959 S. 217.

15) Sciendum, quod civitas Offenburgensis sicut et Gengenbach, Zell et alii loci olim pertinuerint
ad comitatum nomine Schwigenstein iure a fundatoribus monasterio nostro
d o n a t u m adeoque homagio, Servitute et mortuario tarn corporis quam bonorum, vulgo mit leib
u. güther-fahl, nobis addicta, uti sufficienter ex protocollis veteribus nostri monasterii liquet. 1695, H 229,
497. F. Disch, Chronik der Stadt Zell a. H., 359.

16) Disch, 341.

17) L 1331 § 14; unde wurdent dise reht in dem ding zuo Gengenbach orlenliche gesprochen. RI 1275,
Einleitung; Und der selbe voget, der do sitzet zuo gerihte uf dem dinghus ... Ebenda, § 5;
M 1516, 67. Ortenau 1962, 115 ff.

137


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1965/0140