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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
45. Jahresband.1965
Seite: 142
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1965/0145
erstreckt vom Grenzpunkt Swigenstein durch den Kinzigtalgraben hindurch bis
zum Grenzpunkt Velletürlin." 29)

Die Grafschaft Gengenbach erstreckte sich also durch den Talgraben des Kinzigtals
. Das ist eindeutig. Dessen Ende ist bei Ortenberg. Der weitere Kinziglauf in
der Rheinebene war natürlich nicht mehr „vallis Kinzichendal". Also war der
Grenzpunkt Velletürlin an der Reichsstraße bei Ortenberg
auf der rechten Kinzigseite. Dort bestand tatsächlich eine Abgabenstation
, niemals aber auf dem linken Ufer, wo bestenfalls örtlicher
Verkehr war, der meist abgabenfrei blieb.

In der Besitzbestätigungs-Urkunde von Gregor IX. (1234) hieß es, daß die
Besitzungen der Abtei vom Storenberg bis Fischerbach reichten.
Hier waren also zwei geographische Grenzräume als Ende der Grafschaft genannt.
Fischerbach war das klösterliche Grenzgebiet am Ostrand der Grafschaft auf dem
Nordufer der Kinzig genau gegenüber vom Schwigenstein. Die beiden hier aufgeführten
Grenzpunkte lagen auf der rechten Seite der Kinzig. Der Schwerpunkt
der Grafschaft lag also damals schon auf der Nordseite der Kinzig.

Fischerbach war wohl eindeutig. Was aber war Storenberg? Einen Berg mit
diesem Namen zeigen uns die Quellen dieser Gegend nicht mehr, noch weniger
die Kartenwerke. Storenberg war früher eine Bergbezeichnung bei Bergen von
einprägsamer Gestalt mit steilen Abhängen30). Bei dieser Kennzeichnung kann nur
ein einziger Berg in Frage kommen: der heute „Hohes Horn" genannte Berg
bei Ortenberg (546 m). Dort war auch auf dessen Westseite in der Tat noch die
abteiliche Grundherrschaft. Dieser Berg war ein einprägsames Grenzzeichen. Die
Begrenzung Storenberg bis Fischerbach entsprach den beiden Zielen Velletürlin
bis Schwigenstein in andern Urkunden. Velletürlin lag also in der
Nähe vom Storenberg (= Hohes Horn). Auch diese Betrachtung führt
zum selben Ergebnis, daß nämlich das Velletürlin auf dem rechten Kinzig
u f e r zu suchen ist.

Zu allem Überfluß wäre auch zu bedenken, daß auf dem linken Kinzigufer
am Bellenwald, da wo Simmler das Velletürlin haben wollte, gar keine klösterliche
Grundherrschaft war. Daher konnte schon aus diesem rechtlichen Grund dort eine
Grafschaftsgrenze grundsätzlich nicht in Betracht kommen.

Suchen wir nun mal die genauere Stelle des Velletürlin auf der rechten Kinzigtalseite
! Am häufigsten wurden als Grenzpunkte der Grafschaft zwei Punkte an
der gleichen Königs- oder Reichsstraße angegeben. Das Velletürlin muß daher
auf dieser Handelsstraße in der Nähe des Ausgangs des Kinzigtals gesucht werden
bei den neun abgetretenen Ohlsbacher Huben. Nun diente das Velletürlin auch
als Grenzpunkt bei den Wasserrechtsangaben: „So hat das Gotteshaus
Recht, in der Stadt Offenburg einen Meier zu setzen über das Wasser, das da heißt
die Kinzig, vom Velletürlin bis Willstätt in allen den Rechten wie zu

-9) Jurisdictio temporalis in comitatu sive districtu a limite dicto Swigenstein per vallem Kinzidiendal
usque ad limitem Velletürlin procedente. GK Kop 627 f. 19.

30) Hitzfeld, Flurnamen von Hornberg. Oberrhein. Flurnamen Bd. III, Heft 5, 66.

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