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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
45. Jahresband.1965
Seite: 173
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weiler Straße, deuten. Denn zweifellos besteht ein ursächlicher Zusammenhang
zwischen der W i 11 e n b u r g und der Schiltacher Steigstraße;
ob zur Römerzeit oder zur spätmittelalterlichen Zeit oder aber zu beiden geschichtlichen
Perioden nacheinander, harrt noch der Klärung.

Der Weg durch das Schiltachtal

Durch das Schiltachtal führte einst nur ein schmaler, beschwerlicher
Saumweg. „In der alten S c h i 11 a c h", heute Hinter-Lehenge-
rieht, mußte dieser Weg oft in Furten den Bach überqueren und die felsigen
Prallhänge des Flusses umgehen. Für den Wagenverkehr nach Schramberg
etwa war dieser Weg nicht geeignet. Hierzu mußte schon der große Umweg über
die Schiltacher Steig, über Aichhalden und S u 1 g e n in Kauf
genommen werden. So war es nicht verwunderlich, daß von Beginn des vergangenen
Jahrhunderts an der Ruf nach Schaffung besserer Straßenverhältnisse im
oberen Kinzigtal nicht mehr verstummte.

Neuer Fahrweg von Halbmeil nach Schenkenzell

Als der letzte geroldseckische Besitz in diesem Gebiet, die Herrschaften Romberg
(1490) und Schenkenzell (1498) mit Kaltbrunn und Wittich
e n, von dem Hause Fürstenberg käuflich erworben wurden, ging
man bald daran, eine neue Durchgangsstraße auf rein fürstenbergischem Gebiet
zwischen Wolfach und Schenkenzell auszubauen. Man umging
damit die alte Schiltacher Zollstätte. Jenseits der Kinzig, welche
damals die politische Grenze zwischen Fürstenberg und Württemberg
geworden war, ließ um die Mitte des 16. Jahrhunderts der Wolf acher Amtmann
Brandts von Halbmeil über das Löchle bis Vor Sulzbach, entlang der
Leubenhöhe nach Vor Heubach bis Vor Kuhbach, entlang der
unteren Halde nach Schenkenzell einen Weg bauen, der durchweg
auf fürstenbergischem Gebiet lag. Dieser Wegbau führte bald zu einem Rechtsstreit
zwischen den beiden Nachbarstaaten, weil der Durchgangsverkehr talauf und
talab vielfach diese zollfreie Strecke benützte. Der Schiltacher Hauptzoller hatte
das Nachsehen und infolgedessen auch stets eine magere Kasse. Man einigte sich
im Jahre 1574 dahin, daß wohl die fürstenbergischen Untertanen diesen Weg
ohne Abgabe befahren durften, aber alle andern Straßenbenützer nach dem alten
Zollrecht den Wegzoll in Schiltach zu entrichten hatten, wie wenn sie auf der
alten Kinzigtalstraße gefahren wären. Damit verlor dieser neuerbaute schmale
Weg rasch seine Bedeutung als Durchgangsstraße.

Die neue Fohrenbühlstraße

Weit mehr Sorge bereitete den beiden Waldstädten 200 Jahre später ein anderer
Straßenzug, der das württembergische Hinterland mit dem Breis-

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