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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
45. Jahresband.1965
Seite: 240
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nach gestalt der Sachen / genommen wirdt /

dann es als vil als eyn ewiger pauw / daran zu halten /

ist die letst brück des Rheins bis in den See."

So gibt Sebastian Brant, der bereits die durchwanderten Landschaften mit den
romantisch-ästhetischen Augen des modernen Reisenden wertet, in anschaulicher
Weise mehr als einen chronikalischen Bericht. Wir hören auch die Stimme des
Straßburger Stadtschreibers, der mit überzeugender Beredsamkeit weiß, die reichsstädtischen
Interessen zu vertreten, aber auch der Errichtung der Brücke eine
nachträgliche moralische Begründung zu geben, ebenso der neuen Einnahmequelle
(weggelt, zoll), die der Rat als Beitrag zu den Kosten der ständigen Instandsetzungsarbeiten
rechtfertigt, eines Beitrages, „des sich billig niemandt weigern oder
sperren solt".

Brückengeld (weggelt) wurde erhoben

Das Zollhaus befand sich auf den ersten Jochen des linken Ufers, den
Dienst versahen zwei, später vier und fünf „Zoller". Der Zugang zur Brücke
führte durch das Zollhaus (Brückenhaus) und die spätere Zoll-
schanze, wodurch der Verkehr, besonders an Markttagen (Freitag), gehemmt
wurde. Die Zoller hatten das Brückengeld für Fußgänger, Reiter, Karch
und Vieh und den Zoll für Waren auf Wagen zu erheben. Befreit waren: Der
Kaiser mit Gefolge, die Reichstagsmitglieder, der Bischof, die Domkapitulare, das
Kapitel von Molsheim, hohe Beamte der Stadt, Leprosen (Aussätzige) und Bettler.

Dem bedeutenden Warenverkehr von der Ortenau und dem
Hanauerland nach Straßburg trug man Rechnung, indem die rechtsrheinischen
Bauern einen niedereren Zoll zu entrichten hatten, wenn sie auf dem Markte
verkauften. Ein ermäßigter Tarif galt bei Verbrauch in der Familie und bei
Produkten eigenen Ursprungs (Holz, Stroh, Heu, Wein). Nachts war keine
Passage, die Aufsicht oblag der Besatzung der Zollschanze.

Sicherlich waren die Unterhaltungskosten beträchtlich; vollständige
Unterlagen fehlen, es kann also nicht bestimmt gesagt werden, ob die Brücke ein
Profit für die Stadt war. Es sind drei Tarife bekannt: Von 1390—1570 mußte
für einen Fußgänger 1 Denar, für den Reiter 2, für einen Karch 4 und für einen
Wagen 8 Denare entrichtet werden. Weil der Rhein breiter geworden war, erfolgte
1570 ein 50 %iger Aufschlag, den der Kaiser nach Umfrage bei den Nachbarfürsten
genehmigte. 1606 verlangte Straßburg wegen der Verlängerung der
Brücke einen 100%igen Aufschlag, aber erst 1612 wurden 50% gebilligt. Bald
darauf wurde das Brückengeld erneut erhöht; die Ursachen waren: Geldabwertung
und Preissteigerung im Gefolge des Dreißigjährigen Krieges, besonders aber die
Tatsache, daß Straßburg in diesen turbulenten Zeiten und in Wahrung seiner
Neutralität seine Brücke durch Söldner (Schweizer) schützen mußte. Mit Zustimmung
aller interessierten Fürsten wurden bis zur Französischen Revolution
1789 erhoben: 3, 7, 14 und 21 Denare.

In den 15 Jahren 1606—1620 ergab sich bei 64 000 livres Einnahmen und

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