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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
45. Jahresband.1965
Seite: 263
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teten Wirtschaftshofes und nach altem Gewohnheitsrecht auch die der umliegenden
Bauernhöfe getränkt. Der Stall des Wirtschaftshofes hatte anfangs Platz für
dreißig und später für fünfzig(!) Milchkühe. Von entsprechender Größe war die
Scheuer.

Was die Kühe an Rauhfutter benötigten, konnte aus den zur Burg gehörenden
Wiesen nicht zur Genüge entnommen werden. Die Bauern mußten zuschießen aus
„Zinspflicht". Da jedoch auch ihre Wiesen in dem engen Tal an sich schon knapp
waren, halfen sie sich mit Wildheu von den Triften der Grinde; auf besonderen
Schleifen zogen sie es über die Hänge herab; durch das Tal schleppten sie es keuchend
auf dem Rücken in die Scheune des Wirtschaftshofes.

Ein Schloß war dieser turmartige Bau also nicht, man nannte ihn ursprünglich
nur „das veste Hus zu Walhestege". Erst später kamen die mehr
technischen Bezeichnungen „Wasserschloß" und „Wasserhus" auf. Schließlich wurde
deren Bestimmungswort „Wasser" weggelassen, so blieb die Bezeichnung
„Schloß" oder „Schlößlein".

Die Ebersteiner gestalteten schon bald aus den ihren Bauern abgekauften Wiesen,
Äckern und in der Folge auch Weinbergen ein „Schloßgut". Aus dem Besitz der
Grafen von Eberstein ging es mit dem Neusatzer Tal in den landesherrlichen
Besitz der Markgrafen von Baden über, wurde also Bestandteil
der Markgrafschaft. Deren Fürstenhaus war damit der 2. Schloßherr
geworden.

Die Markgrafen hatten sich in dem unwohnlichen Turm nie wohlgefühlt, sie
setzten statt eines Verwalters einen Adligen darauf als Lehensträger
des Schlosses und des Schloßgutes. So finden wir um 1294 die in
Ottersweier ansässigen Cumber als 3. „Herren auf dem Schloß". Sie nannten
sich seit dem genannten Jahr „Cumber von Walhestege". Aus ihren
Einkünften hatten sie eine Abgabe an den Landesfürsten zu entrichten
.

Im Gegensatz zu den bäuerlichen Erblehen wurden solche adligen Mann-Lehen
mit dem Tod des Lehensträgers frei zu weiterer Vergabung. Wahrscheinlich jedoch
wurden die Nachkommen Cumbers wieder Träger des Lehens. Es blieb durch
zwei Geschlechterfolgen in der Nutzung der Familie. Diese stellte sonach auch
den 4. und den 5. „Herrn auf dem Schloß".

1381 tritt Kunz Röder als Lehensträger auf; er war mithin der 6. „Herr
auf dem Schloß".

1405 wurde der Edelknecht Reinbold Kolbe von Staufenberg
als 7. „Herr auf dem Schlößlein" vom Markgrafen Bernhard „mit der
Walsteger Burg und Zugehörden" belehnt. Er war im Dienst des Markgrafen
gestanden und erhielt das Lehen als Ruhesitz, was es in der Folgezeit öfters wurde.

1407 vergabte Kolbe seiner Ehefrau Junte (Kunigunde) von Lomersheim
„seinen Hof (Schloßgut) mit Burg, Hofraite, Weihermatte, Reben,
Bäumen, Böschen und der Sägemühle zu einem rechten Wittum" (Witwensitz)
für 1200 Goldgulden.

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