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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
45. Jahresband.1965
Seite: 264
(PDF, 62 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1965/0267
1421 übergab Kolbe mit Einwilligung seiner Ehefrau deren Lehen an den
Markgrafen Bernhard und empfing es als „ W e i b e r 1 e h e n " zurück.

Er starb 1428. Da er keine Nachkommen hinterließ — drei Söhne waren ihm
weggestorben —, wurde Junta Lehensträgerin und damit 8. „Herr auf dem
Schloß". Wäre es nicht zum Weiberlehen erklärt worden, so hätte Junta nicht
Erbin werden können. Ihr Gatte hatte ihr durch seine Maßnahme den Witwensitz
und das Einkommen daraus gesichert. In Dankbarkeit stiftete sie unter erheblichem
Aufwand dem verstorbenen Gatten, dessen und ihren Eltern an die Pfarrkirche
Ottersweier eine Jahrzeit. (Die Neusatzer gehörten zum Kirchspiel Ottersweier
.) Dazu sollte der Leutpriester allsonntäglich ein Gebet für den Gatten und
nach ihrem Ableben auch für sie an die Predigt anschließen und an allen Montagen
die Grabstätten unter Vorantragung des Prozessionskreuzes mit dem
Weihrauchfaß begehen. Der 8. „Herr auf dem Schloß" war eine wirklich fromme
Frau. Sie starb 1435.

An wen das Lehen nach ihrem Tod vergabt wurde, ist aus den Akten nicht zu
ersehen. Der 9. „Herr auf dem Schloß" kann also mit Namen nicht genannt werden.

1457 saß Hermann von Zutern (Zeutern) „hushablich" als 10.
..Herr auf dem Schloß" mit seiner „Hausfrau" Margarete von Talheim.

1464 „vergönnt ihm Markgraf Karl, daß er seiner Hausfrau auf dem Schloß
Walstege 100 Gulden Hauptgut als Morgengabe verschreibe, sowie, daß genannte
Margarete nach dem Tode ihres Gatten, solange sie in wittwehelichem Stand
bleibt, ihren Bysitz in dem genannten Schloß hat". Ihr Gatte starb 1474 oder 1475.

Im letztgenannten Jahr verlieh Markgraf Christoph „Walstege das Hus" an
Peter von Zutern (wahrscheinlich der Sohn Hermanns) mit dem Schloßgut
„zu einem rechten Mannlehen". Daraus erklärt sich der Ausdruck „Bysitz": Die
Wittib Margarete hatte einige Räume als Witwensitz zu beanspruchen, sie war
„Beisitzerin".

Peter von Zutern scheint früh gestorben zu sein, schon 1479 wird Philipp
Hagenbach aus dem Geschlecht derer von Wittstadt als Lehensträger
genannt. Er war der 12. „Herr auf dem Schloß".

1483 verkaufte Markgraf Christoph dem „tauben Bernhard" (?) den
unteren und den oberen Rebhof und die Gerechtigkeit zum Schloß Walstege um
800 rheinische Gulden, die Wittib Margarete hatte sich wieder verheiratet. Der
Käufer scheint jedoch die Herrschaft nicht angetreten zu haben, denn der zweite
Gatte von Margarete, Kaspar Widergrün von Staufenberg, war
mit dem Schloß belehnt worden. Er war der 13. „Herr auf dem Schloß".

1513 war Konrad von Wittstadt Träger des Lehens, also 14. „Herr
auf dem Schloß". Er verkaufte die Nutzung des Lehens (zu nicht bekanntem
Zeitpunkt) an Dr. Hieronymus Veus, den badischen Hofkanzler. (Das
war mit Lizenz des Lehnsherrn möglich wie auch bei bäuerlichen Lehen.) Veus
war der 15. „Herr auf dem Schloß".

1517 war St. . . (Name unleserlich) gen. Zubescheid Inhaber des Schlosses
— nicht aber Lehensträger. Vermutlich war die Nutzung des Lehens nur
verpfändet, doch „Herr auf dem Schloß" war er: der 16. in der Reihe.

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