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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
45. Jahresband.1965
Seite: 265
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1965/0268
Der stattliche Bau des ehemaligen Wasserschlosses im Neusatzer Tal mit seinen Vorbauten.

1531 gab Dr. Veus das Schloß „mit Wissen und Bewilligung des Markgrafen
Philipp als ein freiledig Gut zu einem rechten (Zins-)Eigentum" an den badischen
Kanzler Dr. Jakob Kyrser. Zum Schloßgut gehörten um diese Zeit die
bereits genannten zwei Rebhöfe, sie waren vorübergehend in anderem Besitz
gewesen.

Bei späterem Wechsel der Herren auf dem Schloß ist stets nur von Verleihungen
des Lehens die Rede. Ein Rechtsirrtum des Dr. Veus wie auch Kyrsers darf nicht
angenommen werden. Die Markgrafen hatten in den vergangenen Jahrzehnten
angesichts der steigenden Unruhe auch der Neusatzer Bauern — sie war zeitweise
bis zur Widersetzlichkeit gediehen gewesen — die Trutzburg als Zwingburg ausgestattet
, eine Veräußerung lag gänzlich außer jeglicher Möglichkeit. Urheber des
Verkaufs der Nutzung des Lehens war wohl der Markgraf, der seinem Kanzler
offenbar einen Ruhesitz gewähren wollte. Kyrser starb bereits vor 1533, er war
der 17. „Herr auf dem Schloß" gewesen.

Während der folgenden zwölf Jahre scheint das Schloß einem Verwalter unterstellt
gewesen zu sein. 1545 sitzt Hans Kyrser, der Sohn des Kanzlers,
als Lehensträger auf dem Schloß, er war der 18. „Herr auf dem Schloß". Er
neidete dem Inhaber des an den Wirtschaftshof des Schlosses anstoßenden Rebhofes
die guten Herbste und wollte ihm die Viehtränke am Schloßbrunnen verbieten
. Der Bauer aber bestand auf dem „alten" (Gewohnheits-)Recht, seine Beschwerde
bei der markgräflichen Rentkammer hatte Erfolg. Es war durchaus kein
herrenmäßiges Verhalten des „Herrn auf dem Schloß" gewesen.

In der Zeit nach 1551 bis etwa 1613 war das Walsteger Schlößlein mit den
zugehörigen Lehensgütern in der Nutzung der Freiherren von Karpfen.

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