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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
45. Jahresband.1965
Seite: 266
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1965/0269
Thomas, der Erste des Geschlechtes, war ein natürlicher Sohn des Grafen
Eberhard von Württemberg. Der Vater hatte ihn mit dem Schloß Hohenkarpfen
bei Tuttlingen belehnt, danach nannte er sich und seine Nachkommen „von
Karpfen". Er hatte eine Tochter Hans Kyrsers zur Gattin, diese brachte ihm das
Walsteger Schloß als Heiratsgut zu. So wurde er der 19. „Herr auf dem Schloß".

1583 verkauften drei Söhne aus dieser Ehe, Hans Jakob, Hans Ludwig und
Hans Friedrich, ihr Dritteil am Schloß an ihren Bruder Hans Christoph um
7000 Gulden. Mit ihm erhielt Walstege den 20. „Herrn auf dem Schloß". Den
Herren von Karpfen stand das Einkommen des Schloßgutes zu, außerdem die
Erträgnisse von zwei starken Steckhaufen Reben, einem Sester Haber jährlich,
drei Viertel der Heuernte auf der Pfuhlmatte, einem Stück Reben von 21 Steckhaufen
und von 9 weiteren Steckhaufen im Gewann Roßgraben. Dieser Zuwachs
rundete die beiden Rebhöfe des Schloßgutes ab; es waren keine Neuanlagen. Sie
waren den Besitzern „abgekauft" worden.

Vor 1592 scheint die Oberherrlichkeit über das Schloß von dem verschwenderischen
Markgrafen Eduard Fortunat an den Grafen von Geroldseck
verpfändet gewesen zu sein, so daß Hans Christoph und sein Bruder nicht mehr
Lehensträger des Schlosses gewesen sein konnten. Mit der Verpfändung war der
Geroldsecker 21. „Herr auf dem Schloß" geworden. Nur das Schloßgut war noch
in der Nutzung von Hans Christoph. Er nahm eine Hypothek darauf im Betrag
von 1300 Gulden. Gläubiger war Junker Hans Christoph von
Wurmbse r. 1608 gab dieser die Hypothek an den markgräflichen Vogt
Mathias Seiter und dessen Sohn in Bühl weiter. Ludwig, Hans Christophs Sohn,
wollte die Weitergabe nicht anerkennen, doch das Hofgericht wies den Einspruch
ab. Das Schloß war in verwahrlostem Zustand und das Schloßgut durch umfangreiche
Entäußerungen — Notverkäufe —, vorab des oberen Rebhofes, stark geschrumpft
. Die Verwaltung dürfte recht unordentlich geführt worden sein, denn
1592 berichteten die Gebrüder Hans Jakob und Hans Christoph
von Karpfen an den Geroldsecker, sie hätten die vorläufige Verwaltung
der Lehensgüter und der Rechte des Schlosses übernommen. Der Gefälle seien
sehr wenig, und die Burg sei dermaßen in Abgang gekommen, daß sie von Grund
auf erneuert werden müsse. Mehr als 800 Gulden wollten sie aber nicht aufwenden
und forderten, daß die Baupflicht in den Lehnsbrief aufgenommen werde.
Die genannten Brüder waren demnach von neuem „Herren auf dem Schloß", die
22. in der Reihe, geworden.

1596 wurde über Hans Christoph von Karpfen die Reichsacht verhängt, der
Aufenthalt im Neusatzer Tal ihm untersagt und damit auch die Verwaltung des
Schlosses und des Schloßgutes unmöglich gemacht. Dadurch wurde sein Bruder
Hans Jakob alleiniger „Herr auf dem Schloß", der 23.

Hans Christoph hatte bei Junker Johann Christoph von Wurmbser ein zweites
Darlehen von 1700 Gulden aufgenommen und dafür einen Teil des Schloßgutes
verpfändet. Die Ächtung des Schuldners hatte den Übergang des Pfandes in das
Eigentum des Gläubigers zur Folge.

Der weiterhin in Geldnöten befindliche Hans Christoph von Karpfen hatte

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