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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
45. Jahresband.1965
Seite: 270
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persönliches Eigentum Plittersdorfs wurden. Er selbst hatte seinen bisherigen
Wohnsitz zu Baden-Baden behalten, kam jedoch während der Urlaube auf Tage
oder Wochen ins Schloß. In seiner Abwesenheit vertrat ihn ein Verwalter. Das
Streben Plittersdorfs ging offenbar auf möglichst weitgehende „Abrundung" seines
persönlichen Besitzes.

Milderes Licht läßt die Erbauung einer Kapelle für die Neusatzer
wieder auf den Freiherrn kommen. Sie wurde 1719 fertiggestellt. Auch für den
Unterhalt des von den Jesuiten gestellten Leutpriesters kam er auf und schenkte
der werdenden Pfarrgemeinde einen wertvollen silbernen Kelch, der
heute noch das wertvollste Stück des Geräte-Inventars ist.

Zu Ehren des Erbauers der Kapelle wählten die Neusatzer den hl. Karl Borro-
mäus zum Kirchenpatron, denn Herr von Plittersdorf hieß Karl Ferdinand.

Die MarkgräfinAugustaSibylla, die Witwe Ludwig Wilhelms und
Regentin von 1707 bis 1727, war bestrebt, die schwer darniederliegende Markgraf-
schaft wieder zu heben. Dazu gehörte vor allem die Ausweitung der Lebensgrundlage
der Bauern. Aus den Akten ersah sie, wie unzureichend der
Grundbesitz der Neusatzer Bauern durch die dauernden „Abrundungen" Plittersdorfs
geworden war. Eine Aufstellung der durchschnittlichen Jahreserträgnisse
des Neusatzer Schloßgutes ergab folgendes Bild:

1. Gefälle aus dem Tal (einschließlich des Hubbades) .... 400 Gulden

2. Weinerträgnis aus den herrschaftlichen Rebgütern (500 Ohm) 1300 Gulden

3. Nutzungen aus Waldungen und Pottaschebrennerei .... 400 Gulden

4. Jagd...........,........ 150 Gulden

5. Bierbrauerei................. 400 Gulden

6. Branntwein und Obst.............. 150 Gulden

2800 Gulden

Den Ertrag der (Haus-)Brauerei des Schlosses setzte sie als unsicheren Posten
ab und nahm deren Einrichtung von den anschließenden Verhandlungen aus.

Das Schloßgut zusammen mit den persönlichen Erwerbungen des Freiherrn war
zuviel Besitz in einer Hand, und die Fürstin beschloß den Rückkauf des Lehens
(also des Schlosses mit dem Schloßgut) sowie des persönlichen Eigentums des
Freiherrn. Die aus den Erträgnissen ihrer böhmischen Güter gespendeten Beihilfen
an die notleidenden Bauern waren doch nur für kurze Zeit wirkende Almosen.

Die Verhandlungen mit dem Freiherrn begannen 1715. Der
Baron überlegte sich, ob die Forderung nach Rückkauf des Tales zu Recht bestünde
. Er überlas die Schenkungsurkunde nochmals und kam zu der Erkenntnis,
daß ihm und seinen Nachkommen wohl die Herrschaft über das Schloß und das
Tal übertragen worden war, daß jedoch die Markgrafen damit nicht auf ihre
landesherrlichen Rechte verzichtet hatten. Das Tal war also Bestandteil der Markgrafschaft
geblieben. Wenn die Markgräfin Augusta Sibylla es jetzt zurückzukaufen
gedachte, war eine etwaige Berufung darauf, daß die Herrschaft über das
Tal auf die Erben des Beschenkten hatte übergehen sollen, zwecklos, denn es

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