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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
45. Jahresband.1965
Seite: 278
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kostbarsten Gemälde in die Wagen verpackt, als sich der Fürst nach dem Genuß
einiger Gläser Porter-Bier plötzlich unwohl fühlte und allein in seinem Zimmer
zu Boden stürzte." Ärztliche Hilfe kam zu spät. Eine Obduktion bestätigte indes
nicht die Gerüchte, die von Vergiftung sprachen.

In Rastatt und auf Amalienberg begannen nun lange und harte Verhandlungen
um die Regelung der Geldgeschäfte. Der Fürst hatte ein Stammvermögen von
30 Millionen polnischer Gulden, aber auch 15 Millionen Schulden hinterlassen.
Eustach Sapieha besaß nicht des Vaters Großzügigkeit, dafür Geschäftstüchtigkeit,
Ordnungssinn und den Willen, die Situation um Jeanette de Lom zu klären. Er
verlangte deshalb von ihr den schriftlichen Nachweis einer Eheschließung mit dem
Fürsten.

Über das inzwischen eingeschaltete Gericht und ihren Rechtsanwalt ließ Jeanette
de Lom erklären, daß „sie sich zwar vor Gott und ihrem Gewissen und durch die
eigene Erklärung des Herrn Fürsten Franz Sapieha hinsichtlich ihres ehelichen
Verhältnisses mit demselben beruhigt finde, allein eine Nachweisung über die geschehene
priesterliche Einsegnung nicht vorzulegen vermöge".

Der Großherzog von Baden selbst schaltete sich in den Streit ein und durch
die kluge Taktik seines Rastatter Obervogts Müller kam es zu einem Vergleich.
Eustach Sapieha bezahlte 5000 polnische Dukaten, bezahlte den Pariser Handelsmann
Fajolle für seine Lieferung der Möbel und bezahlte auch die bei Meyer
noch offenstehenden 16 000 Gulden.

Dagegen erklärte Jeanette, „daß sie den Namen einer fürstlichen Gemahlin des
Herrn Fürsten Franz Sapieha nicht führen und weder in dieser Eigenschaft noch
Kraft derselben irgendeine Forderung oder Ansprüche an die Erben des Verstorbenen
machen wolle, sondern hierauf ausdrücklich verzichte mit der Versicherung,
daß aus der erwähnten Verbindung keine Kinder entsprossen seien".

Wenn man bedenkt, daß außerdem in den Zeitungen, für Baden-Baden im
„Badeblatt" vom 26. Juli 1829, die amtliche Bekanntmachung des Großherzoglichen
Oberamts abgedruckt wurde mit dem Inhalt, daß das Gerücht, der Amalienberg
gehöre dem verstorbenen Fürsten Sapieha, nicht zutreffe, sondern Frau Johanna
von Lom unter Mitwirkung „ihres Gemahls, des Fürsten Franz von Sapieha",
dasselbe gekauft habe und gerichtlich anerkannte Besitzerin sei, so kann man sich
des Eindrucks nicht erwehren, als habe Jeanette auf der ganzen Linie gesiegt.

Meyers Aufzeichnungen bestätigen das. „Mit finsterer Entschlossenheit suchte
Fürst Eustach Licht und Ordnung in das Chaos der väterlichen Hinterlassenschaft
zu bringen. Der reizvollen Frau dabei so wenig wie möglich selbst zu begegnen,
hatte er sich zum Prinzip gemacht aus dem sicheren Gefühl heraus, ihrer Anziehungskraft
stets unterlegen zu sein. Doch drängte sie ihn voll Raffinesse von
einer ungeschickten Position in die andere." Als sie es endlich erreichte, von ihm
im „Badischen Hof" zu der entscheidenden Unterredung empfangen zu werden,
„gelang es ihrem Charme, die Affäre mit einem opulenten Frühstück zum Abschluß
zu bringen".

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