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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1967/0052
zur Verfügung. In seine Amtszeit fällt der Bau der badischen Staatseisenbahn
1843/44.

Als Stadtoberhaupt erlebte Löffler wenig Freude. Zwischen dem Gemeinderat
und dem Ausschuß bestanden ernste Unstimmigkeiten. Die Gemeindegüter waren
gegen geringen Pachtzins unter die ältesten Bürger verteilt. Als die weniger Bemittelten
die Ausstockung von 3000 Morgen Wald betrieben, vereitelten die
Begüterten die Durchführung dieses Verlangens. Die Mehrzahl der Gemeinderäte,
denen Eigennutz vorgeworfen wurde, besaß das Vertrauen des Ausschusses nicht
mehr. Das zeigte die Haltung vieler Ausschußmitglieder in der Frage des Straßenbaus
zwischen Stadt und Bahnhof. Über deren Notwendigkeit bestand kein
Zweifel. Der große Ausschuß bewilligte jedoch den Bau unter der Bedingung, daß
die Bestimmungen über den Bürgernutzen geändert wurden. Die dauernden Spannungen
und gesundheitliche Störungen führten zu Löfflers Rücktritt. Am 3. Juni
1845 bat er unter Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses um Dienstentlassung. Vier
Wochen später erfolgte die Amtsniederlegung. Am 20. Oktober 1850 starb er
in der Heil- und Pflegeanstalt Illenau.

Friedrich Gustav Ree (1845 — 1849)

Die Wahl des Konstanzer Gerichtsadvokaten Friedrich Gustav Ree am 28. Juli
1845 bedeutete eine Wende in der kommunalpolitischen Entwicklung Offenburgs.
Am 16. November 1810 war er in Offenburg geboren. Sein Vater, Bernhard Ree,
war hessischer Regierungsregistrator in Mainz, seine Mutter, Genoveva Tritschler,
vermählte sich später mit dem Offenburger Schneidermeister Johann Adam. Nach
dem Studium war Ree als Rechtspraktikant und Anwalt beim Bezirksamt Überlingen
und ehelichte 1839 Anna Müller, die Tochter des Munzinger Adlerwirts.

Die Offenburger Bürger setzten auf den Gewählten große Hoffnungen. Sie
waren der Überzeugung, daß die Wahl auf einen Mann gefallen sei, der „alle
gesetzlichen Eigenschaften eines Bürgermeisters in einem ungewöhnlich hohen
Maße besitzt". Ree wollte aber das Amt nur annehmen, wenn er das Schriftverfassungsrecht
(d. h. die Anwaltspraxis) weiterhin ausüben konnte, jedoch „mit
Ausnahme von Angelegenheiten für und gegen Mitbürger". Dazu war die Genehmigung
des Justizministeriums erforderlich. Nach deren Eintreffen schrieben
die Gemeinderäte, die ungeduldig gewartet hatten, an Ree: „Wir sind hierdurch
zu der freudevollen Hoffnung berechtigt worden, den Mann unseres ungetheilten
Vertrauens recht bald in unserer Stadt, deren Herzen Euer Hochwohlgeboren mit
kindlicher Liebe und der aufrichtigsten Verehrung entgegenschlagen, einziehen
und an die Spitze treten zu sehen." Drei Tage später wurde er verpflichtet.

Ree enttäuschte seine Vaterstadt nicht. Er war ein überzeugter Demokrat, aber
fest entschlossen, den Boden der Gesetzlichkeit nicht zu verlassen. „Öffentlichkeit
und Moralität" waren die Grundsätze, nach denen er mit dem Gemeindeparlament
das Stadtwesen leiten wollte. In seinem Bestreben, in der Bürgerschaft den Sinn
für Recht und Ordnung zu pflegen, gelang es ihm, in seiner Gemeinde den Frieden

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