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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1970/0253
Die Burg wird fürstenbergisch

Für Burg und Herrschaft Schenkenzell begann eine neue Zeit. Die Verwaltung
erfolgte nunmehr zentral vom Verwaltungssitz in Wolfach aus. An den Rechten
und Pflichten der Untertanen hatte sich durch den Herrschaftswechsel nichts geändert
. Und doch bahnte sich langsam eine spürbare Änderung der herkömmlichen
Verhältnisse an.

Auf einem Tag zu Rottweil versprach Graf Wolfgang dem Junker Hans von
Weitingen, württembergischer Obervogt zu Hornberg „vor dem Schwarzwald",
Schenkenzell „das Schlößlin mit ettlichem begriff" als Lehen zu geben, ein Jahr
nachdem Gangolf von Hohengeroldseck auf sein Wiedereinlösungsrecht verzichtet
habe. Dieser Fall war nun eingetroffen. Im Jahre 1509 wandte sich der von
Weitingen in mehreren Schreiben an den Grafen mit der Bitte, sein Versprechen
nun einzulösen und ihm das Lehen zu überlassen, denn „das schlösslin ist buwlos
und gaut täglich ab". Hans von Weitingen war Junggeselle, wollte aber für seinen
Bruder Wilhelm und dessen Kinder eine Heimstätte haben und „für mich selbs
auch ain behusung".

Graf Wolfgang von Fürstenberg starb am 11. Dezember 1509. Schon im Jahre
1506 hatte er vor dem Hofgericht zu Rottweil seiner Gemahlin, Gräfin Elisabeth
von Solms, das „Widern" verschreiben lassen, wozu auch Schenkenzell gehörte.
Weitere Verhandlungen waren nötig geworden. Im März des Jahres 1513 lösten
die Söhne des verstorbenen Grafen Wolfgang, Graf Wilhelm und Graf Friedrich,
mit dem Einverständnis ihrer Mutter, das Versprechen ein. Junker Hans von
Weitingen erhielt als Mannlehen das Schloß Schenkenzell mit Zugehörde an
Scheuern, Beihäusle, Garten, die Brühlmatte, das Remißlehen, die Winterhalde,
Wun und Weid, Trieb und Tratt an der Kuhbachhalde, wie dies bisher ein Burgvogt
besessen hatte. Auch das Jagdrecht jenseits der Kinzig im Gebiet der Herrschaft
Schenkenzell, wurde ihm verliehen. In Kriegsläuften und bei Notdurft
hatten die Lehnsherren das öffnungsrecht im „Schlosse Schenkenzell". Mit Genehmigung
der Lehnsherren konnte der von Weitingen diese Güter versetzen, nur
über die Güter und Wiesen im „Wallenden Brunnen" hatte er kein Verfügungsrecht
, solange die Gräfinmutter lebte. (Gräfin Elisabeth starb am 24. August
1540.) Nach dem Tode des Junkers Hans konnte das Lehen an dessen Bruder
Wilhelm und dessen Söhne nach Mannslehenrecht übergehen. So der Lehnsvertrag
vom 12. März 1513.

Die ersten Mißhelligkeiten zwischen Lehnsherr und Lehnsmann entstanden im
Jahre 1520. Hans und Wilhelm von Weitingen mußte sich gegen den Vorwurf
verteidigen, sie hätten das Schloß Schenkenzell ohne Wissen der Grafen verkauft.
Sie mußten zugeben, daß sie das Schloß „uß etlichen Ursachen" ihrem Schwager
Hans Wernher von Zimmern gegen einen Jahreszins auf sechs Jahre geliehen
hätten. Der Streifall wurde nochmal gütlich beigelegt.

Den Bauernkrieg hatte die Schenkenburg gut überstanden. Der Alpirsbacher
Haufen, meist Bauern aus dem Hinterland bei Dornstetten, Fluorn, Loßburg, zog
das Kinzigtal herab. Sie zwangen die Bauern von Schenkenzell, Romberg, Schap-

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