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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1970/0312
ernste Gedanken und faßte im Jahre 1749 den Entschluß, dieses wieder herrichten
zu lassen. Man holte bei den Handwerkern Kostenvoranschläge ein. Die errechnete
Bausumme betrug ganze 300 Gulden. Dies schien der Verwaltung zu hoch gegriffen
. Man war nun recht kleinlich und zeigte kein Verständnis mehr für die
bauliche Instandsetzung des Schlosses. Man entschloß sich, dasselbe eingehen zu
lassen und alles, was an brauchbaren Gegenständen, an Baumaterial, Fenster,
Türen, Öfen usw. vorhanden sei, zu verkaufen. So kam es im Frühsommer 1750
zu einer öffentlichen Versteigerung des Schlosses und des dazugehörigen Grundbesitzes
. Da aber die Angebote der Verwaltung zu niedrig erschienen, wurde kein
Zuschlag erteilt.

Der bauliche Zustand des Schlosses wurde nun immer bedrohlicher. Es wurden
an ihm keine Ausbesserungsarbeiten mehr vorgenommen, man gab es dem Verfall
anheim. Im Jahre 1760 wurden die Ziegel und das Holzwerk am Schloß auf Abbruch
verkauft. Man löste dafür nur 123 Gulden. Die Burg Schiltach, ehemals
„Hohe Landesehr" genannt, ihrer Dächer beraubt und ausgeschlachtet, war eine
Ruine geworden.

In den folgenden Jahren wurde an den Burgmauern mancher Stein ausgebrochen
, der unten im Städtchen wieder verwendet wurde. Besonders nach dem großen
Stadtbrand am 8. Januar 1791, dem die Häuser im unteren Teil des Marktplatzes
zum Opfer fielen, war gutes Baumaterial sehr begehrt. Man fand solches
in den Quadersteinen an der Burgruine. Die Jahrhundertwende sah oben auf dem
Schloßberg eine hochragende, vom Einsturz bedrohte Ruine.

Durch den Übergang der Stadt Schiltach an das Land Baden im Jahre 1810 kam
die Ruine mit den Schloßgütern in die Verwaltung der Badischen Domäne. Um
die Kosten für den Unterhalt der Ruine zu sparen, brachte man im Jahre 1825 den
Antrag ein, die baufälligen Mauern niederreißen zu lassen. Man sagte, die am
Fuße des Schloßberges liegenden Häuser der Stadt seien durch einstürzende
Mauern bedroht, da Teile derselben die steilen Hänge herabkommen könnten.
Auch die Stadtverwaltung billigte den Abbruch. Daraufhin gab die Badische Hofdomänenkammer
die Erlaubnis zur Niederlegung der Ruine.

Dagegen erhob im Jahre 1826 die Wasser- und Straßeninspektion Offenburg
energischen Einspruch. Sie wies darauf hin, daß die Ruine keineswegs so baufällig
sei, daß der unterhalb liegenden Stadt eine ernstliche Gefahr durch herabstürzende
Mauerteile drohe. Die Ruine müsse erhalten bleiben und sei von Zeit zu Zeit auf
ihren baulichen Zustand zu untersuchen. Dem Unfug, aus ihr beliebig Steine
herauszubrechen und sie zu entwenden, müsse seitens der Stadtverwaltung mit
aller Strenge entgegengetreten werden. Besonders verurteilte man die allgemeine
Ansicht, die Ruine hätte keinen historischen Wert und könne daher den Bürgern
der Stadt, die den Abbruch zur Gewinnung von billigem Baumaterial verlangten,
übergeben werden. Vergebens waren die Bemühungen der Inspektion in Offenburg
, die von dem Karlsruher Stadtbaumeister Friedrich Weinbrenner hierin schon
früher unterstützt worden war. Dieser hatte auf den kulturgeschichtlichen Wert
der hochragenden Ruine über der Stadt hingewiesen.

Nur ein kurzer Aufschub war durch diese Einsprache erreicht worden. Im Jahre

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