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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1970/0409
gelegen, fahnt (fangt) oben am bach bey der Ryffhalden an, zeucht sich dem hag
oder stainmauren nach hinumb biß auff den nußbach, demselben nußbach nach
an der burger lehen hinab, da erstlich die bäch zerthailt und das grünlin dazwischen
zu der prüelmatten gehörig aber besser darunten, alß (wo) der bach abermalen ein
neben gräblin hat, ist dasselbig in mitten liegenden grüenlin der burgerschafft
zustendig, und weiters dem bach nach hinab biß an des Rimprechten lehen,
daselbst hinüber biß zu einem gehauwenen undt gesetzten loochstain uff der
prüelmatten drey bergstain, deren jeder mit einem creutz signiert ist, von ermeltem
gehauwenen stain biß an den ryffhalden bach und demselben bach nach hinauf
biß widerumb zue obgemeltem hag oder zäun, allda er zuvor angefangen aniezo
sich wiederum endet.

Die Bürger von Triberg und die Gemeinde Nußbach, welchen die Hoflehenmatten
von der Herrschaft zur Waidnutzung überlassen waren, mußten als
Gegenleistung nach diesem Vertrag die der Herrschaft gehörige Prülmatte mähen,
heuen und den Ertrag einbringen. Solange diese Arbeit dauerte, war die Herrschaft
verpflichtet, die nötige Verpflegung zu stellen.

Weiter gehörte zum Schloß das

Hoflehen,

dessen Grenzen in diesem Vertrag angegeben wurden. Es erübrigt sich aber,
diese jetzt aufzuführen, nachdem beim Staad. Forstamt Triberg ein Plan über die
Burg und die dazugehörenden Güter aufgefunden wurde. Die Vermessung erfolgte
im Jahre 1781 durch den Geometer Joannes Hienerwadel. Nach diesem Plan
waren von der Burg noch Mauerreste vorhanden. Nachdem bisher über Größe
und Art der Burg keine Unterlagen zu bekommen waren, geht nunmehr aus dem
Plan hervor, daß von der Burg bei der Vermessung noch Mauerreste vorhanden
waren. Dies bestätigt auch die frühere Ansicht, daß bei dem großen Stadtbrand
im Jahre 1826 die alten, herumliegenden Steine der Burg zum Wiederaufbau

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