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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
51. Jahresband.1971
Seite: 42
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1971/0044
wonach der Edelknecht Reinbold von Einsiedel (Kappelwindeck) seinem Vetter Heinrich
von Rosenstein um 30 Pfund Straßb. Pfg. den Hof zu Einsiedel unter Windeck mit allen
Rechten, Zugehörungen und Nutzungen überläßt. Zeugen: Heinrich Tygesheim, ein Edelknecht
, „der zu Rüdelspach (Rittersbach) gesessen ist, Cunrats der Hofsesse von Bach, und
Heintzelmann, der zu Burrenbach uf Herrn Cunratz gut von Windeck gesessen ist.".
Oberrh. Zeitschr. XXV, 326 und Zeitschr. Ortenau (1911) S. 7 f.

1351 Oktober 16. Contze von Schauenburg, ein Edelknecht, übergibt alle seine Güter,
Zinse und Rechte im Falle kinderlosen Ablebens an die beiden Heinrich und Burkart
Kalwe von Schowenburg. Darunter sind auch inbegriffen „alle die anvelle und erbe, die
wartende ich bin und erben sol von der von Windecke, mins vattern, Herrn Conrad
seligen, vrowe". Freiburg, Erzb. Arch. Kopie.

1351 November 15. Todestag der Gertrud von Windeck, geborene von Bock. „In der
Kirche zu Kappelwindeck, mitten im Gang, liegt ein Stein, darauf ein Bock gehauen mit
folgender Umschrift: Anno Domini MCCCL primo die Gertrudis virginis obiit Gertrudis
Bockin, vxor Hermanni de Windeck. Requiescat in pace". Ottersweirer Grabschriftenverzeichnis
. Diöz. Arch. XIV, 254. Die Kopie scheint fehlerhaft zu sein. Einen Hermann von
Windeck kennen die Urkunden nicht.

1352 März 11? Windeckischer Grabstein ohne Namen in der Ottersweirer Kirche:
„Ußerhalb des chors in der Kirchen zu Otterschwir (beim Taufstein) ein stück von einem
grabstein mit volgendem Wapen (Windeck) vnd Überschrift, soweit, daß noch gantz befunden
worden: DNI MCCCLII • V ID ■ M . R ... Windeck. Kopial- und Wappenbuch
(Ebnet) f. 54.

Vor 1353. Ein Brief, daß Markgraf Hermann (IX) dem Herrn Johansen von Neuwindeck
um Wins (für Wein) 100 Pfund Str. Pfg. schuldig ist. — Inserat aus einer Urkunde vom
3. Februar 1415. Da Markgraf Hermann 1353 starb, muß die Schuldurkunde vor dieser
Zeit ausgestellt worden sein. In den Regesten der Markgrafen von Baden ist sie nicht
registriert. Vgl. Urkunde vom 9. März 1347 (Regg. der Markgr. v. Baden N. 1036).
1355 September 30. Cunrad von Windecke, der erber Ritter, ist Schiedsrichter in Streitigkeiten
zwischen dem Rat der Stadt Selz und dem Abt und Konvent des Klosters daselbst:
„uf minen eyt und nach wiser lüte rat, wanne ich mich besser nit verstände". Abdruck der
Urkunde in Oberrh. Ztschr. 2, 44.

1355 Oktober 3. Straßburg. Eberhard von Kyburg, Kantor der Straßburger Kirche, verkündet
namens des Bischofs Johannes allen Priestern und Klerikern der Stadt und der
Diözese Straßburg, der Äbtissin Margarete und dem ganzen Konvent des St. Stefanstiftes,
daß der Dekan Gotzo vom St. Petersstift (s. Petri), Nikolaus Wetzolonis, Scholastiker des
St. Thomasstiftes, Johannes Bart von Rynaugia (Rheinau), Konrad, genannt Geispolzheim,
Kanoniker des St. Stefanstiftes, Johannes von Windeck, und Agnes, dessen Tochter, die
Exkommunikation inkurriert haben, weil die genannte Agnes von Windeck mit Außerachtlassung
des dem Bischof zustehenden Nominationsrechtes jus precum primarum als
Kanonissin des St. Stefansstiftes angenommen worden sei, unter dem Vorwand, die Ka-
nonissinnen seien keine Nonnen des Augustinerordens, und als solche sich auf ein vom
Papst Innozens VI. erlassenes Dekret berufen, während doch die Kirche von St. Stefan
eine Säkularkirche sei und die Stiftsdamen weltliche Kanonissinnen seien. Straßb. UB. V,
N. 358.

Unterm 31. Oktober 1355 wird von Eberhard von Kyburg 50 mit Namen genannten
Klerikern der Bann angedroht wegen ihres Umgangs mit den beiden gebannten Exekutoren
des erschlichenen päpstlichen Dekretes: Gotzo und Nikolaus, dem Scholastiker. Übrigens
hatten schon zwölf Jahre früher (unterm 15. März 1343) die adeligen Stiftsdamen von
St. Stefan — es waren darunter auch eine Elsa und eine Greda Röderin — sowie zwei
Kanoniker vor den Kommissaren des Bischofs ausgesagt, daß sie mit Eintritt in das
Kloster niemals auf die Ehe und die freie Verfügung über ihr Eigentum verzichtet hätten.
Straßb. Urkb. V. Nr. 353

1355 o. T. Ennelin (Anna) von Windeck heiratet den Dieter Röder von Staufenberg, seß-

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